Ein entspannter Segel-Urlaub, unter der Woche zum Friseur und Avocado-Brot schlemmen ohne Ende. Ja, so kann das Leben einer Arbeitslosen aussehen.
"Ich heiße Nadine, Ich wurde vor 277 Tagen gekündigt. Und heute bekommt ihr einen Einblick in meinen brotlosen Alltag."
Nadine Wagenaar verdient sogar Geld mit ihrer Arbeitslosigkeit. Sie bezeichnet sich selbst als Deutschlands erste "In-Faulenzerin".
Eine Wortkombination aus Influencerin und Faulheit.
Nadine hat jahrelang einen Computerjob in der Suchmaschinenoptimierung gemacht. Im August letzten Jahres wurde sie dann betriebsbedingt gekündigt.
"Wenn ich ehrlich zu mir war, war ich in meiner Branche oder generell in diesem Nine-to-five-Job nie wirklich glücklich."
Anstatt den nächsten regulären Bürojob anzutreten, bezieht Nadine nun Arbeitslosengeld Eins. Sie träumt von einer Selbstständigkeit und um sich die zu ermöglichen, zeigt sie - wie sie es selbst nennt - ihren brotlosen Alltag auf Instagram und TikTok. Allein bei Instagram hat Nadine schon 66.700 Follower.
In ihren Videos bedient sich Nadine bewusst der Klischees von Arbeitslosen. Provokativ gibt sie sogar Tipps, wie Arbeitslose noch mehr Geld vom Amt bekommen können.
"Wenn ich einen Auftrag habe, könnte ich mich einfach für genau diesen Tag bei der Agentur für Arbeit kurzzeitig abmelden. Dafür wird der Verdienst aus dem Auftrag zum Beispiel 2.000 Euro nicht auf mein ALG Eins angerechnet."
Moment Mal, hat sie da gerade wirklich etwas von 2.000 Euro gesagt? Und das zusätzlich zum Arbeitslosengeld? Das kommt nicht überall gut an.
Nadine bekommt ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.667 Euro ausgezahlt. Mit ihrer Selbstständigkeit als "In-Faulenzerin"
und vor allem Kooperationen, die sich draus ergeben, verdient sie sich monatlich noch gut etwas dazu. Doch, ist das überhaupt legal?!