Muss ich eigentlich auch im Urlaub für meinen Chef erreichbar sein? Urlaub soll natürlich der Erholung dienen und mit der Erholung ist es nicht weit her, wenn andauernd das Handy klingelt oder ich Emails beantworten muss. Daher sollte der Chef während des gesetzlichen Mindesturlaub seine Mitarbeiter wirklich nur dann kontaktieren, wenn es sozusagen dringend notwendig ist und einen Notfall darstellt. Also zum Beispiel wenn ein Passwort benötigt wird, was wirklich nur dieser Mitarbeiter hat. Anders sieht es aus, wenn der Chef mehr Urlaub gewährt als den gesetzlichen Mindesturlaub. Für diese Zeit kann man dann durchaus Sonderregelungen treffen. Darf mein Chef eigentlich einfach meinen Urlaub canceln? Grundsätzlich muss sich auch der Chef daran halten, wenn er einmal Urlaub gewährt hat. Ist der Urlaub noch nicht angetreten worden, kann er allerdings widerrufen werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Noch schwieriger wird es, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub einmal angetreten hat Dann muss wirklich eine absolute Ausnahmesituation vorliegen, also quasi die Existenz genau von diesem Mitarbeiter abhängen. Und auch dann muss der Chef natürlich den Mitarbeiter alle Unkosten für den Urlaubsabbruch erstatten. Darf ich eigentlich mit dem Dienstwagen in den Urlaub fahren, vielleicht sogar ins Ausland? Hier kommt es grundsätzlich auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Ich kann vereinbaren, dass ich meinen Dienstwagen auch privat nutzen darf. Und ist das einmal vereinbart, dann kann der Arbeitgeber auch nicht sagen Nö, das möchte ich jetzt nicht mehr. Darf ich also meinen Dienstwagen auch privat nutzen, kann ich ihn eben auch für Urlaubsfahrten nehmen. Und sogar wenn es ins Ausland geht, darf ich während meines Urlaubs eigentlich auch arbeiten, also zum Beispiel bei der Weinlese helfen. Urlaub soll grundsätzlich der Erholung dienen und deshalb regelt auch das Gesetz, dass ich während des Urlaubs keiner dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Eine Erwerbstätigkeit liegt aber gar nicht vor. Wenn ich keine Gegenleistung bekomme, also zum Beispiel ehrenamtlich darf ich immer tätig sein. Ansonsten wird es auf den zeitlichen Umfang und auch auf die Intensität ankommen. Wenn ich also bei der Weinlese helfe, dann kann es durchaus Diskussionen mit meinem Arbeitgeber geben. Zu Urlaub und Arbeit kann man sich also folgende vier Aspekte merken. Erstens Während des gesetzlichen Mindestlohn Urlaubs sollte es keine Störungen durch den Chef geben, also keine Anrufe und keine Emails. Zweitens Wurde Urlaub einmal bewilligt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, diesen Urlaub wieder zu canceln und hat man ihn schon angetreten? Da muss tatsächlich die Existenz von mir als Arbeitnehmer abhängen, damit der Urlaub widerrufen werden kann. Drittens habe ich einen Dienstwagen und darf diesen auch privat nutzen. Kann ich ihn auch für Urlaubsreisen verwenden, selbst wenn es ins Ausland geht? Und viertens während des Urlaubs woanders arbeiten, gerade wenn es harte Arbeit ist. Das kann durchaus Ärger mit dem Chef geben.