Gefährder
Als Gefährder eingestufte Personen sind mutmaßliche Extremisten, denen die Sicherheitsbehörden schwere Straftaten wie Terroranschläge zutrauen.

Bei einem Gefährder handelt es sich laut Definition der Bundesregierung
um eine Person, "bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen
wird". Gefährdern werden also grundsätzlich schwere Straftaten wie
Terroranschläge zugetraut.
Als Gefährder eingestuft werden Personen von den
Sicherheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Eine Rolle spielt dabei z.B.
das Verhalten in sozialen Medien und bestimmte Anfragen in Suchmaschinen. Strafrechtlich
müssen die mutmaßlichen Extremisten deswegen noch nicht aufgefallen sein und
auch die Einstufung als Gefährder hat keine direkten rechtlichen Folgen.
Welche Maßnahmen im Umgang mit Gefährdern ergriffen werden, entscheiden
in Deutschland die Bundesländer selbstständig: In Bayern dürfen solche Personen
abgehört werden, in Berlin und Nordrhein-Westfalen nicht. Außerdem können
Gefährder in Bayern seit August 2017 unbefristet in Haft genommen werden, ohne
dass sie eine Straftat begangen haben. Da die Überwachung von Gefährdern rund
um die Uhr kompliziert ist und für eine einzige Person bis zu 40 Beamte
abgestellt werden müssen, kann sie nur bei den gefährlichsten Extremisten
realisiert werden.
In Deutschland gibt es rund 700 Gefährder (Stand Dezember
2017). Die meisten sind radikale Islamisten, bei manchen handelt es sich um
Links- oder Rechtsradikale. Laut Bundeskriminalamt (BKA) hat etwa die Hälfte
dieser Personen keine deutsche Staatsbürgerschaft und kann daher theoretisch
abgeschoben werden, doch sind die rechtlichen Hürden dafür hoch.
Um Straftaten von Gefährdern zu verhindern, greifen
Sicherheitsbehörden zu einer sogenannten 'Gefährderansprache'. Dabei sprechen
Polizisten mit den verdächtigten Personen, versuchen Hinweise auf eine etwaige
Radikalisierung zu ermitteln und machen ihnen deutlich, dass sie unter
Beobachtung stehen.
Als islamistischer Gefährder eingestuft war Anis Amri, der
im Dezember 2016 bei einem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an
der Gedächtniskirche elf Menschen tötete. Zuvor war Anis Amri von den Behörden
zwar zeitweise beobachtet worden und auch eine Abschiebung hatte im Raum
gestanden, doch letztlich hatte sich seine Spur verloren.
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