Revision abgewiesen
Gericht bestätigt Streichung – Schröder bekommt sein Altkanzler-Büro nicht zurück

Das Büro ist passé.
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat endgültig keinen Anspruch mehr auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Revision gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Schröder bleibt damit ohne offizielles Büro im Bundestag.
Bundesverwaltungsgericht weist Schröders Revision zurück
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte das Büro im Mai 2022 gestrichen – rund drei Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Offiziell hieß es, Schröder nehme „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahr. Hintergrund waren seine engen Verbindungen zu Russland und zu Präsident Wladimir Putin. Auch nach Kriegsbeginn war Schröder für russische Energiekonzerne tätig geblieben.
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Die Entscheidung gilt als Signal – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich: Ehemalige Spitzenpolitiker haben keinen Automatismus auf lebenslange Ausstattung – sie müssen aktiv Aufgaben übernehmen. (kra)