Darf ich mir eigentlich mein WLAN mit dem Nachbarn teilen? Auch wenn es überraschen mag: Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich mit dem Nachbarn das WLAN zu teilen. Bevor man loslegt, sollte man aber noch mal in den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gucken, denn hieraus können sich manchmal Einschränkungen ergeben.
Muss ich eigentlich meinen Anschluss sichern? Allein schon im eigenen Interesse sollte man auf jeden Fall das eigene WLAN sichern, denn ansonsten ist ein Zugriff zum Beispiel auf Passwörter möglich. Auch eine Haftung für illegale Aktivitäten Dritter steht im Raum. Die sogenannte Störerhaftung wurde zwar überwiegend abgeschafft, das heißt, man haftet nicht mehr grundsätzlich für illegale Aktivitäten Dritter über das eigene WLAN. Aber dann muss man auch konkret sagen, wer denn dieses WLAN nutzen konnte. Außerdem ist es möglich, dass man als WLAN Betreiber von Dritten aufgefordert wird, bestimmte Internetseiten zu sperren.
Mache ich mich eigentlich strafbar, wenn ich heimlich ein fremdes WLAN mit benutze, das aber ungeschützt ist? In Betracht kommt hier insbesondere der Straftatbestand des Ausspähens von Daten. Der setzt aber immer die Überwindung der Zugangssicherung voraus. Und hier gibt es ja gar keine Zugangssicherung. Es ist ja schließlich ein ungeschütztes WLAN. Anders sieht es also aus, wenn ich ein geschütztes WLAN knacke, dann kann es durchaus sein, dass ich mich strafbar mache. Und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Kann mein Nachbar eigentlich Schadensersatz von mir verlangen, wenn ich heimlich sein offenes WLAN genutzt habe? Hier kommen tatsächlich Schadensersatzansprüche in Betracht. Denn nur, weil ein WLAN offen ist, heißt es noch lange nicht, dass ich es benutzen darf. Man spricht da vom sogenannten virtuellen Hausrecht. Wenn also durch mein heimliches Nutzen des WLANs zum Beispiel mehr Datenvolumen verbraucht wurde und dadurch meinem Nachbarn ein Schaden entstanden ist, dann ist es durchaus möglich, dass ich diesen Schaden ersetzen muss.
Zusammenfassend kann ich mir also zum Thema gemeinsame Nutzung eines WLANs folgende vier Aspekte merken:
Erstens ist es grundsätzlich durchaus zulässig, mir mit meinem Nachbarn einen WLAN-Anschluss zu teilen.
Zweitens: Meinen WLAN-Anschluss sollte ich aber unbedingt sichern, allein schon um meine Passwörter zu schützen und nicht für die illegalen Aktivitäten anderer zu haften und vielleicht auch noch als Betreiber eines WLANs bestimmte Internetseiten sperren zu müssen.
Drittens: Wenn ich ein offenes WLAN heimlich nutze, mache ich mich nicht strafbar. Aber viertens: Dann kommt in Betracht, dass ich Schadensersatz zahlen muss, wenn meinem Nachbarn zum Beispiel, dem eigentlich das WLAN gehört, dadurch ein Schaden entstanden ist.