Prozessauftakt am Landgericht Köln

34-jähriger Türke soll schwangere Ex-Freundin ermordet haben – auch das Baby im Mutterleib stirbt

Ein Stadtteil unter Schock. Immer noch fällt es den Menschen in Leverkusen-Rheindorf schwer über den Fall zu sprechen. Einigen kommen dabei die Tränen. Im Oktober vergangenen Jahres wurde eine 35-jährige Schwangere niedergestochen.

Ex-Freundin war im vierten Monat schwanger

Vor dem Kölner Landgericht ist heute der Prozess gestartet. Angeklagt: der Ex-Freund des Opfers. Ein 34-jähriger Türke. "Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und Schwangerschaftsabbruch vor. Er soll Ende Oktober letzten Jahres in Leverkusen seine zum damaligen Zeitpunkt im vierten Monat schwangere ehemalige Lebensgefährtin getötet haben", so Hans Logemann, Pressesprecher am Landgericht in Köln. Laut Anklage haben sich der Angeklagte und sein späteres Opfer zunächst gestritten. Dann soll er ein mitgebrachtes Küchenmesser gezückt und mindestens zehnmal zugestochen haben. Ein Stich traf das Herz der 35-Jährigen. Sie starb noch am Tatort. Auch das Baby im Mutterleib konnte nicht gerettet werden. Der Angeklagte flüchtete anschließend zunächst vom Tatort, hat dann aber den Notruf gewählt und sich in Tatortnähe widerstandslos von der Polizei festnehmen lassen, so die Anklage.

Opfer wollte Schwangerschaft preisgeben

"Die Staatsanwaltschaft sieht vorliegend das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als gegeben an. Der Angeklagte habe aus übersteigertes Besitzdenken heraus gehandelt. So soll er zum einen davon ausgegangen sein, dass die Geschädigte Beziehungen zu anderen Männern unterhalten habe. Zum anderen soll er um jeden Preis habe verhindern wollen, dass seine eigene Familie von der vormaligen Beziehung und der Schwangerschaft etwas erfahre“, erklärt Hans Logemann. Denn Beziehung und Schwangerschaft hielt der Angeklagte vor seiner muslimischen Familie geheim. Die Anklage geht davon aus, dass das spätere Opfer damit gedroht hat, von dem Nachwuchs zu erzählen.

Urteil im Mai

“Für das angeklagte Delikt des Mordes sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor“, so Logemann. Der Angeklagte teilte heute über seinen Verteidiger mit, dass er keine Angaben zu den Vorwürfen machen werde. Die Eltern sowie die Schwester und der Bruder der Verstorbenen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sechs weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil soll Ende Mai fallen.