Prozess am Amtsgericht Düsseldorf

FDP-Politikerin Strack-Zimmermann wird im Netz beleidigt – heute ist der Fall vor Gericht

Anfeindungen im Internet sind mittlerweile Alltag. Darum ging es heute (10.07.) auch in einem Gerichtsprozess in Düsseldorf. Eine Frau soll eine Bundestagsabgeordnete beleidigt haben.

„Pfuii Teufel du armseliges Monster!“

Die Rede ist von der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Die Angeklagte Danuta W. soll sie online und für alle sichtbar beleidigt haben. Dennis Rose vom Amtsgericht Düsseldorf erklärt: "Auf einen Twitterpost […] soll die Angeklagte geantwortet haben "Pfuii Teufel du armseliges Monster!"“ Das Amtsgericht erließ schon Strafbefehl und verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe. 880 Euro zahlte sie, legte aber Einspruch ein. Deswegen startete heute, eineinhalb Jahre nach dem Hass-Tweet, der Prozess: Danuta W. bittet um Entschuldigung. Sie hätte mit ihren Worten niemanden verletzen wollen.

Experte sieht sinkende Hemmschwelle

Social-Media-Experte Hendrik Unger beobachtet immer wieder, dass im Netz die Hemmschwelle sinkt. Er meint: "Das Internet und das Social-Media-Gefüge bietet natürlich einen gewissen Schutzraum. Auch wenn ich da Klarnamen auftrete. Selbst dann stehe ich nicht 1 zu 1, face-to- face, vor der Person. Und kriege auch nicht so schnell kontra wie auf der Straße oder im Supermarkt." Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Danuta W. kommt heute vergleichsweise gut davon: Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 200 Euro eingestellt.