Prozess am Landgericht Hagen Richterin verfälscht Protokolle und versteckt Akten
Ist Richterin Kristina T. krank oder einfach nur faul? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Hagen beschäftigt – schon zum zweiten Mal. Denn das Verfahren musste teilweise neu aufgerollt werden. Heute (06.05.) fiel das Urteil gegen die Frau.
Versäumnisse und Vertuschungen
Kristina T. arbeitete als Familien- und Strafrichterin. Um den Großteil ihrer Fälle hat sie sich gewissenhaft gekümmert. Doch die Restlichen sollten ihr zum Verhängnis werden. „Der Angeklagten wird vorgeworfen, ab einem gewissen Zeitpunkt die ihr zugewiesenen Verfahren beim Amtsgericht Lüdenscheid nicht mehr ordnungsgemäß bearbeitet zu haben und dies durch verschiedene Handlungen verschleiert zu haben,“ so Gerichtssprecherin Désirée Kuhn-Pfeil.
Akten im Keller
Die geständige Richterin habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die Fälle einfach nicht mehr kümmern können. Um nicht aufzufliegen, verfälschte Kristina T. deshalb nicht nur Protokolle, sondern belog auch Rechts- und Staatsanwälte. Ende 2019 flog nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde alles auf. „Im Nachgang ist dann eine Wohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten durchgeführt worden. Bei dieser Wohnungsdurchsuchungen sind im Keller der Angeklagten Umzugskartons mit Akten, die nicht bearbeitet wurden, gefunden worden“, berichtet Kuhn-Pfeil.
Ungewisse Zukunft bei Verurteilung
Im November 2021 verurteilt das Landgericht Hagen die Frau zu drei Jahren und zehn Monaten Haft – unter anderem wegen Rechtsbeugung und Urkundenfälschung. Die Angeklagte legt daraufhin Revision ein. Das ist nicht verwunderlich. Denn wer zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss seine Richterrobe an den Nagel hängen. Kristina T. könnte dann nur noch als Anwältin tätig werden – wenn überhaupt. „Ich gehe davon aus, dass das nicht so einfach werden wird. Man muss sich bewerben, auch wenn man die Zulassung als Anwalt bekommen möchte. Da muss man Unterlagen einreichen. Und da wird sicherlich dann auch bekannt werden, dass sie verurteilt worden ist“, so ihr Verteidiger Torsten Giesecke.
Neues Urteil nach BGH-Entscheidung
Umso glücklicher war Kristina T. wohl, als der Bundesgerichtshof die Strafe aufgehoben hat, weil sie ihm zu hoch war. Karlsruhe schickt den Fall zurück nach Hagen. Deshalb fiel dort heute zum zweiten Mal ein Urteil: zwei Jahre und zehn Monate. Obwohl die Richterin laut eines Gutachters an Prokrastination, also quasi an "Aufschieberitis" leidet. Doch das ist keine anerkannte Krankheit. Ob die Angeklagte dieses Mal wieder in Revision geht, ist noch unklar.