Rechtzeitig kümmern
Patientenverfügung - das sollten Sie wissen
Lebens- oder Leidensverlängerung?
Der Fortschritt macht’s möglich: Heute kann selbst schwerstkranken Menschen geholfen werden, für die es noch vor fünfzig Jahren keine Rettung gegeben hätte. Das hört sich erstmal gut an. Doch viele Menschen haben Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die Medizin. Auch TV-Legende Alfred Biolek erklärte RTL im Interview: "Wenn das Sterben sichtbar ist und vor einem steht, will ich nicht, dass man Einfluss nimmt und versucht, das zu verhindern." Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern?
Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über die weitere Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Acht bis zehn Millionen Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung geschrieben. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt. In der Regel geht es darum, im Fall von schwerer Demenz, Koma, mehrfachem Organversagen oder schweren Hirnschädigungen das Ende von Behandlungen vorzugeben. Am häufigsten kommen die Verfügungen bei älteren Menschen in Pflegeheimen zum Tragen.
Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung?
Nein, natürlich nicht. Aber es ist sicher sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über Krankheit, Leiden und Tod zu machen und sich für oder gegen eine solche Verfügung zu entscheiden. Was ist Ihnen zum Lebensende wichtig? Haben Sie Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie alt oder schwer krank sind? Oder eher, dass man Sie in solchen Situationen angeschlossen an alle möglichen Apparaturen einfach nicht sterben lässt?
Was sollte ich bedenken?
Zunächst einmal: Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung viel Zeit, setzen Sie sich nicht unter Druck! Lassen Sie sich auch bei sozialen Einrichtungen und Diensten ( z.B. Caritas, Deutsche Hospiz Stiftung) beraten.
In bestimmten Grenzsituationen des Lebens sind Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden kaum möglich. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen.
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Achtung des Patientenwillens ist oberster Grundsatz
Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?
Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie oder eine Vertrauensperson auf Ihre Patientenverfügung hinweisen. Auch einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird, ist sinnvoll.
Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?
Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll bezüglich des niedergeschriebenen Willens des Patienten für Notfälle nun erstmals Rechtssicherheit herrschen. Ärzte hatten bislang nicht nur ein moralisches, sondern auch ein rechtliches Problem mit solchen Verfügungen, da ihr hippokratischer Eid sie verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende einzusetzen, um Leben zu retten. Jetzt ist die Achtung des Patientenwillens oberster Grundsatz.
Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?
Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten, bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen. Es gibt auch einiges an Literatur zum Thema. Das Bundesministerium für Justiz hat neben den hier zusammengefassten Infos eine umfassende Broschüre und Textbausteine für eine Patientenverfügung zusammengestellt, die Sie herunterladen können.
Um optimal vorzusorgen, reicht eine Patientenverfügung allein aber nicht aus. Sie benötigen weiterhin eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen und eine Betreuungsverfügung.
In der Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen benennen Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte, die sich dafür einsetzen, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen. Falls die Krankheitssituation nicht oder nicht konkret genug in Ihrer Patientenverfügung erfasst ist, kann der Bevollmächtigte maßgeblich zur Ermittlung Ihres Willens beitragen. Achten Sie vor allem bei mehreren Bevollmächtigten darauf, deren Verhältnis untereinander festzulegen und konkrete Befugnisse zu definieren.
In der Betreuungsverfügung schlagen Sie für den Fall einer notwendigen gesetzlichen Betreuung eine Person Ihres Vertrauens - und gegebenenfalls Ersatzpersonen - vor, die vom Vormundschaftsrichter als Ihr gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.