Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in MünsterZivilisten in Syrien nicht mehr bedroht – bekommen bald Syrer schwerer einen Aufenthaltstitel in Deutschland?
Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht Zivilisten in Syrien nicht mehr als bedroht an. Damit könnte es für Syrer in Zukunft schwerer sein, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen.
Mehrere Quellen führen zu Entscheidung
Das entschied das Gericht. "Wir arbeiten in Asylverfahren mit umfangreichen Erkenntnisquellen - deutscher Quellen aber auch internationalen. Das sind Lagebilder des Auswärtigen Amts, das sind aber auch Berichte von Hilfsorganisationen, die dort in den Ländern vor Ort sind. Von Gutachtern. Und das alles lesen wir und werten das aus, um uns dann ein Bild zu machen wie die Verhältnisse, wie hier in dem Fall, in Syrien, sind“, so Gudrun Dahme vom Oberverwaltungsgericht.
Reul: Klarheit, die die Politik bisher vermisst hat
Laut Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums haben etwa 80 Prozent der Syrer in NRW keinen Flüchtlingsstatus. Sondern den subsidiären Schutz. Der reicht aus, um in Deutschland leben zu können. Die Erlaubnis wird immer für zwei Jahre ausgestellt und muss dann erneuert werden. Aber nur, wenn die Gründe dafür vorliegen. Das scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Deswegen betrifft das Urteil in Zukunft die meisten Syrer, die in Deutschland leben. Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) teilt RTL WEST gegenüber heute mit: das Gericht habe jetzt Klarheit geschaffen, die die Politik bisher habe vermissen lassen: „Wünschenswert wäre, dass diese Entscheidung nun zu konsequenter Umsetzung und zu mehr Planungssicherheit für die Ausländerbehörden führt", so der Politiker in einer schriftlichen Stellungnahme.