Gericht: Es war Mord!
Er tötete einen Familienvater - Neun Jahre Knast für Raser

Er stürzte eine junge Familie ins Unglück!
Im Raser-Prozess um einen Autounfall mit einem Toten in der Heilbronner Innenstadt hat das Landgericht Heilbronn am Montag den 21 Jahre alten Unfallverursacher wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt.
Heilbronn: Angeklagter war mit 100 km/h in 40er-Zone unterwegs
In einem BMW rast der Angeklagte im Februar 2023 durch die Heilbronner Innenstadt. In einer 40er-Zone fährt ein 42-jähriger Familienvater gerade aus einer Auffahrt. Mit im Auto sitzen seine beiden Kinder, drei und sieben Jahre alt, sowie seine Frau (42). Der Raser hat keine Chance, auszuweichen. Es kommt zur folgenschweren Kollision. Der Familienvater stirbt noch an Ort und Stelle, seine Frau und Kinder überleben teils schwer verletzt.
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Der Raser und seine 19-jährige Beifahrerin kommen mit leichten Verletzungen davon. Das Landgericht Heilbronn hat den Angeklagten nun am Montag (22. April) unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt. Vor dem Aufprall soll der als Temposünder bereits bekannte junge Autofahrer zudem fast eine Fußgängerin überfahren haben – sie kann dem Raser gerade noch entkommen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe der junge Mann aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen bedingten Tötungsvorsatz gefasst.
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Richter: Mordmerkmal der Heimtücke
In der ursprünglichen Anklage war die Anklägerin noch von Totschlag und versuchtem Totschlag ausgegangen. Im Laufe der Beweisaufnahme schließt sich die Staatsanwaltschaft aber der Argumentation der Zweiten Großen Jugendkammer an: Es könne sich auch um Mord und versuchten Mord handeln. Als mögliches Mordmerkmal komme die Heimtücke infrage, so der Richter in der Verhandlung.
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Schärfer plädierte die Anwältin der Witwe des Familienvaters. Sie hat eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Illegale Autorennen gelten bereits seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein „Rennen gegen sich selbst“, wie in dem aktuellen Fall. (xes/dpa)