Prozess um Mord vor 45 Jahren

Er soll Rentner den Schädel zertrümmert haben - Freispruch trotz DNA-Treffer

ARCHIV - 15.02.2024, Bayern, München: Der 70 Jahre alte Angeklagte steht vor Prozessbeginn am Landgericht München I im Gerichtssaal. Der Mann soll vor 45 Jahren einen 69-Jährigen mit einem kiloschweren Mörserstößel in dessen Badezimmer erschlagen haben, um seine Wertgegenstände zu stehlen. (zu dpa: «Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Mord vor 45 Jahren») Foto: Niklas Treppner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der 70-jährige Angeklagte vor dem Münchner Landgericht.
dpa, Niklas Treppner

Kommt hier ein Angeklagter mit Mord davon?
Einem Münchner Rentner wird an Silvester 1979 der Schädel eingeschlagen – ein Tatverdächtiger wird 2023 in England festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und angeklagt. Obwohl „die überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für seine Schuld spricht, kommt er frei. Der Richter hat letzte Zweifel.

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Kurz vor Silvester 1978 soll der heute 70-jährige Angeklagte heimtückisch gemordet haben. Sein Opfer und er seien noch von Zeugen gesehen worden. Beide halten sich zur Tatzeit in der Wohnung des Getöteten auf. In dieser Nacht habe er einen metallenen Mörserstößel gegriffen und den Rentner damit von hinten niedergeschlagen, schildert die Staatsanwältin. Weil sich das Opfer noch regte, habe er nach einer kurzen Pause ein weiteres Mal zugeschlagen. Das Opfer stirbt an den Folgen von insgesamt zehn Hieben.

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Der Täter stiehlt rund 1.000 D-Mark, ehe er untertaucht. Die Polizei sichert damals in der Wohnung drei Fingerabdrücke, außerdem ein Haar sowie eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken. 2005 können daraus DNA-Spuren extrahiert werden. Bei einer Altfallbearbeitung werden die Spuren 2018 europaweit abgeglichen. Die Treffermeldung kommt allerdings erst Ende 2021 – aus England.

45 Jahre später stehen also auf einmal Ermittler vor der Tür des britischen Angeklagten. Sie nehmen den Mann widerstandslos fest und überführen ihn nach Deutschland.

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Heimtückischer Mord, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben sie den Richtigen. Die Anklage lautet auf Mord, gefordert wird eine lebenslange Haft. Doch der Prozess endet jäh. Nach Auffassung des Landgerichts München I spreche zwar „die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeklagte der Täter war“, allerdings seien letzte Zweifel geblieben, so der Vorsitzende Richter am Mittwoch (24. April) in der Urteilsbegründung.

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Der Angeklagte macht im Prozess keine Angaben. Weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen. Bekannt ist, dass er wegen Raubes und Hehlerei bereits zwei Mal verurteilt worden ist und über viele Jahre im Gefängnis sitzt. Eine eindeutige Schuld kann ihm aber trotz aller Beweise nicht nachgewiesen werden. Jeder andere Tatvorwurf als Mord - auch Totschlag – wäre längst verjährt – der Angeklagte verlässt das Gericht als freier Mann. (xes, dpa)