Zahlen, bitte!

Elon Musk bittet X-Nutzer zur Kasse

Musk das sein?
Auf Elon Musks Online-Plattform sollen Neukunden „einen winzigen Betrag“ zahlen, um dort posten zu können. Das sei der einzige Weg, um Bot-Accounts zu stoppen, behauptet der Tech-Milliardär.

Neu bei X? Das kostet!

Elon Musk will neue Nutzer seiner Online-Plattform X in den ersten Monaten Geld bezahlen lassen, damit sie Beiträge bei dem Twitter-Nachfolgedienst veröffentlichen dürfen. Das sei der einzige Weg, um die Aktivität automatisierter Bot-Accounts einzudämmen, schrieb Musk am Montag (16. April) bei X. Es handele sich um einen winzigen Betrag, betonte er, ohne eine Zahl zu nennen. Nach drei Monaten bei X sollen neue Nutzer dann kostenlos posten dürfen, fügte er hinzu.

Lese-Tipp: So viel kostet X (ehemals Twitter) jetzt ohne Werbung - Änderung gilt ab sofort

X testete die Bezahlschranke als Gegenmaßnahme bereits seit Herbst. Zunächst in Neuseeland und auf den Philippinen konnten neue Nutzer des Dienstes erst nach einer Zahlung von einem US-Dollar pro Jahr Beiträge veröffentlichen sowie Posts anderer zitieren oder weiterverbreiten. Kostenlos konnten sie X nur passiv nutzen: also Beiträge lesen, Videos ansehen und anderen Nutzern folgen.

Im Video: Seltener Auftritt von Elon Musk mit Söhnchen X Æ A-XII

Ungewöhnlich, Geld für Grundfunktionen zu verlangen

Doch schon bei den Tests im vergangenen Jahr kam Skepsis auf. So merkte der IT-Sicherheitsexperte Marcus Hutchins an, ihm falle keine Bot-Aktivität ein, die sich mit der Gebühr von einem Dollar pro Jahr stoppen ließe. Eher werde der Schritt die Plattform Geld kosten. Spammer werden gestohlene Kreditkarten verwenden - und die Kosten für Rückbuchungen werden höher sein als die Abo-Einnahmen, schrieb Hutchins beim Konkurrenzdienst Threads des Facebook-Konzerns Meta.

Lese-Tipp: Bäckerei auf 4.000 Torten sitzengelassen! SO reagiert Tesla-Chef Elon Musk

Bei Online-Plattformen ist es ungewöhnlich, Geld für Grundfunktionen zu verlangen. Wie viele Nutzer X aktuell hat, ist unklar, da der Dienst als nicht an der Börse notiertes Unternehmen keine Auskunft über sein Geschäft geben muss. (dpa/uni)