Manuela E. ist durch die Hölle gegangen: Monatelang ist die Altenpflegerin aus Zwickau in einer gefährlichen Beziehung gefangen. Ihr damaliger Freund ist eifersüchtig, rastet regelmäßig aus und schlägt sie.
„Sobald ich nicht rangegangen bin oder zu spät von der Arbeit rauskam, war das für ihn schon der handfeste Grund, dass ich ihn betrügen würde und ab da gingen dann Handgreiflichkeiten los.“
Nur mit Hilfe einer Beratungsstelle gelingt ihr schließlich der Ausweg.
Manuela H. ist kein Einzelfall. Etwa alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch etwa von seinem Partner oder Ex-Partner misshandelt. Nun berät das Bundeskabinett über ein Gesetzt das die Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Ein Entwurf dazu wurde bereits im August vorgestellt.
Stefanie Hubig (SPD), Bundesjustizministerin: „Das bedeutet, dass das Familiengericht in Fällen häuslicher Gewalt, massiver häuslicher Gewalt anordnet, dass der Täter – in der Regel sind das Männer – eine Fußfessel tragen muss. Die sendet ein Signal aus. Die Frau kann ein Empfänger nutzen, sodass sie genau merkt, wenn der Täter in die Schutzzone reinkommt und sich dann eben Hilfe holen kann.“
Richter sollen die Fußfessel zunächst für höchsten ein halbes Jahr anordnen dürfen. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Regelungen dazu eingeführt und gute Erfahrungen gemacht.
Christian Heinz (CDU), Justizminister Hessen: „Bislang ist es bei keinem der geschützten Opfer zu einem Übergriff gekommen von möglichen Tätern.“
Mit dem neuen Gesetz des Bundesjustizministeriums, sollen Familiengerichte die Täter künftig außerdem zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können.