Was für eine Sauerei. Naja, hat ja vielleicht niemand gesehen… Und diese Pizza will ich eigentlich auch nicht kaufen, schnell weg damit. Zwischendurch noch etwas den Frischgrad der Ware checken… Der Kunde ist schließlich König!
Tobias Deckert
„Sind zwar nicht gewaschen, aber lecker…“
Solche No-Gos kommen so täglich im Supermarkt vor. Und sie sind strafbar! Rechtsanwältin Wiebke Harke zeigt mir die rechtlichen Fallen beim Einkauf. Los geht’s: einen Korb brauche ich nicht, mit dem Rucksack geht’s doch viel bequemer. Dabei noch was aus einem anderen Laden snacken…
„Hallo Frau Harke, wollen Sie auch eine Nuss?“
„Ne Danke.“
Da wird sie direkt streng! Obwohl es nicht verboten ist, mitgebrachte Waren mit den neuen Einkäufen zu mischen, mache ich mich verdächtig – der Verkäufer kann eine Taschenkontrolle verlangen!
„Das, was Sie gerade gemacht haben, könnte man als Diebstahl auslegen. Also würde ich auf jeden Fall empfehlen, den Kassenbeleg aufzuheben und die Sachen auch im Rucksack zu lassen, dann kann niemand auf die falsche Idee kommen, dass Sie die Sachen hier gestohlen haben.“
*Und am besten mit Korb einkaufen. Der bleibt bei mir erstmal leer, denn ich verzehre die Ware ja direkt. Und das ist IMMER eine Straftat. Auch wenn es nur eine Kirsche ist, der Verkäufer könnte die Polizei rufen.
„Solche Fälle fallen jetzt unter den Diebstahlstatbestand im Strafgesetzbuch. Man nimmt die Sache weg, indem man sie sich einverleibt und hat nicht vor, sie später zu bezahlen. Geht ja auch nicht mehr, wenn man sie schon im Magen hat.“
Für Diebstahl geringwertiger Sachen droht eine Geldstrafe von rund 50 Euro! Genauso hoch ist die Strafe im Übrigen, wenn Waren zu intensiv geprüft werden. Eine klassische Sachbeschädigung…
„Die Frage ist natürlich, ob Sie der Ladeninhaber wegen einer eingedrückten Nektarine anzeigt, aber Sie riskieren damit ein Strafverfahren.“
Das gilt auch wenn versiegelte Verpackungen einfach so geöffnet und dann nicht gekauft werden. Weiter geht’s zur Tomatensauce, von der gleich der ganze Laden etwas haben wird! Das wollte ich nicht!
„Was für ein Malheur“
Weglaufen geht nicht mehr, ich wurde gesehen… Und was nun?
„Eine Straftat ist es nicht, weil man ja auch nicht den Vorsatz hatte, das ist einem ja aus Versehen passiert. das müssen Sie nicht bezahlen.“
Der Markt zeigt sich also in solchen Fällen kulant. Weniger allerdings bei Diebstahl und Sachbeschädigung. Denn diese Straftaten sorgen für einen hohen finanziellen Schaden. Im Übrigen auch falsch abgelegte Ware. Das ist den Kunden oft gar nicht bewusst, sagt Marktleiter „Es ist für uns ärgerlich, wenn ein Kunde zum Beispiel ein Fleischpaket in Regalen ablegt und wir dort dann die Ware nicht mehr verkaufen können // in erster Linie ist dafür ja auch ein Tier gestorben und wir müssten diese Ware dann leider entsorgen.“
Letztendlich geht es um Wertschätzung füreinander und um Verständnis. Deshalb rät die Rechtsanwältin, mit den Verkäufern einfach zu sprechen.
„Darf ich das hier schon trinken, ich hab so einen Durst.“
So denkt niemand, ich wäre ein Dieb - dann gibt garantiert keine rechtlichen Probleme. Und bei unserem Dreh war sowieso alles vorher abgesprochen…