Mit Taschentüchern kommt Julia S. in den Gerichtssaal.
"Die Angeklagte wirkte heute am ersten Prozesstag sichtlich nervös. Immer wieder weinte sie und musste ihre Stellungnahme zum Tattag sogar unterbrechen."
Der Vorwurf wiegt schwer. Julia S. soll ihren Sohn vergiftet haben. Das Frühchen lag auf der Intensivstation einer Tübinger Klinik und wurde mit einer täglichen Dosis Koffein behandelt, ein übliches Vorgehen, verabreicht durch das Klinikpersonal. Die Überdosis, soll Julia S. ihrem Sohn aber gegeben haben.
"Infolgedessen soll dann der Geschädigte sich drastisch verschlechtert haben in seinem Gesundheitszustand."
Gestorben ist das Baby zum Glück nicht, war aber mehrere Tage in Lebensgefahr. Mittlerweile geht es ihm gut. Wollte Julia S. ihren Sohn etwa absichtlich krank machen?
"Aufgrund der umfassenden Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagte durch die heimliche Verabreichung des Koffeins ihr Kind schädigen wollte und dadurch dann für sich Mitgefühl und Fürsorge von anderen erhalten wollte."
Leidet Julia S. womöglich am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom?
"Dabei kommt es immer wieder dazu, dass Personen, die eine Fürsorge haben, Bezugspersonen, Elternteile meist ihren Kindern bewusst etwas verabreichen, damit sie krank sind, werden oder wirken."
Um dann von anderen wegen der schweren Situation mehr Zuwendung zu bekommen. Vor Gericht bestreitet Julia S., ihren Sohn vergiftet zu haben. Ihre Anwältin hält das für glaubhaft. Seit 9 Monaten sitzt die Mutter in Untersuchungshaft, ihr Kind sieht sie nur bei Besuchen.
"Sowohl die Schwiegermutter als auch der Lebensgefährte. Kennen sie ja auch über Jahre und haben auch die Schwangerschaft begleitet. Die sind erschüttert und sagen: „Wir glauben ihr. Und es ist natürlich eine harte Zeit. Das Baby ist jetzt bei der, bei der Oma und beim Lebensgefährten. Und die versuchen eben das Beste aus der Situation zu machen."
Ob Julia S. tatsächlich am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet, könnte Einfluss auf das Urteil haben. Denn dann würde sich die Frage nach der Schuldfähigkeit stellen.
"Grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass diese Menschen, die unter dem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leiden, schon wissen, was sie tun, und außerhalb ihres Ausnahmezustands, in dem sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden, sicherlich auch die Konsequenzen abwägen können, in diesem Moment aber nicht."
Deswegen wurde ein psychiatrisches Gutachten vom Gericht beauftragt. Mitte Oktober soll der Prozess gegen Julia S. enden.