Clemens Stroetmann ist fassungslos, als er den Brief der Staatsanwaltschaft in den Händen hält:
„Der erste Gedanke war: Die haben nicht alle Latten am Zaun. Aber das war ernst gemeint.“
Von vorne: Clemens Stroetmann ist Anwalt und ehemaliger Staatssekretär. Dieses Foto zeigt ihn mit Ex-Bundesumweltminister Klaus Töpfer, unter dem er arbeitete. Heute ist er Rentner und lebt mit seiner Frau bei Potsdam. An einem Tag im August geht es Clemens’ Frau plötzlich schlecht, sie hat einen Kreislaufzusammenbruch und kollabiert. Der 80-Jährige ruft daraufhin den Rettungsdienst:
„Die haben meine Frau stabilisiert. Alles kontrolliert, ordentlich abtransportiert und dann ins Krankenhaus gebracht.“
Seine Frau kommt wieder zu Kräften, wird entlassen. Clemens Stroetmann ist darüber heilfroh. Für ihn steht fest: Er will sich gerne beim Rettungsteam bedanken:
„Eine Woche später habe ich dann eine Karte genommen und habe an den Fachdienst oder Fachbereich Rettungsdienst des Landkreises geschrieben und uns herzlich für den hervorragenden Einsatz bedankt und zur Aufbesserung der Kaffeekasse 20 Euro eingelegt.“
Eine nette Geste – könnte man meinen. Doch dann die böse Überraschung: Das Paar soll genau für diese DANKBARKEIT angeklagt werden. Der Grund: Das sei eine Form von Korruption!
„Wenn ich das Geld nur abgebe, um mich sozusagen zu bedanken, dann kann das tatsächlich trotzdem strafbar sein, weil man will einfach die Amtsträger, die ja eine ganz wichtige Aufgabe im Funktionieren eines Staates haben, dass die eben sozusagen von Geschenken freigehalten werden, dass also nicht da erst der Verdacht von Bestechlichkeit entsteht.“
Obwohl das Ehepaar keine Gegenleistung verlangt hat, würde ihnen dafür bis zu drei Jahre Haft drohen. Theoretisch könnte Clemens Stroetmann 20 Euro Bußgeld zahlen – damit das Verfahren eingestellt wird, heißt es im Schreiben der Staatsanwaltschaft. ABER der Rentner sieht das nicht ein – und wehrt sich:
„Es geht um das Prinzip, wie man miteinander umgeht. Die einfachste Lösung wäre gewesen: Man hätte den 20-Euro-Schein zurückgeschickt und hätte gesagt: Herzlichen Dank, dürfen wir nicht annehmen. Nein, man erstattet Strafanzeige. Das macht mich immer noch fassungslos.“
Schließlich die GUTE Nachricht: Das Gericht lehnt die Anklage der Staatsanwaltschaft ab – weil laut Richter keine Straftat vorliegt. Heißt: Vor Gericht müssen die Stroetmanns nicht, aber die völlig unnötigen Kosten für den Steuerzahler bleiben!