BAföG macht es möglichWichtige Regel! Werden jetzt tausende Studenten vom Rundfunkbeitrag befreit?

Für alle, die den Rundfunkbeitrag per Überweisung bezahlen, gibt es eine Veränderung.
18,36 Euro kostet der Rundfunkbeitrag monatlich. Doch nicht jeder muss ihn zahlen (Symbobild)
Sebastian Kahnert/dpa

Zehntausende junge Menschen können aufatmen: Ab Oktober 2025 ist der unbeliebte Rundfunkbeitrag für sie Geschichte.
Eine Regelung macht die Befreiung von der Zahlung möglich. Das spart monatlich 18,36 Euro.

Endlich Schluss für Tausende Studierende?

Auch ohne Fernseher oder Radio muss man die Gebühr grundsätzlich erstmal zahlen. Das ist für viele unfair! Denn der Beitrag knüpft an die Wohnung an – nicht an Geräte oder tatsächliche Nutzung. Er soll die Finanzierung von ARD, ZDF & Co. sichern (RTL bekommt keinen Cent aus dem Rundfunkbeitrag!).

Ab Oktober 2025 atmen viele auf. Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können dann eine Befreiung beantragen. Im Wintersemester 2025/2026 könnten das mehrere zehntausend Personen sein. Die Kulturministerkonferenz (KMK) rechnet mit rund 465.400 Studienanfängern im Studienjahr 2025. Da etwa 84 Prozent im Wintersemester starten, sind das 390.000 Erstsemester. Offizielle Zahlen, wie viele davon BAföG bekommen, fehlen noch. Aber nach jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes erhalten rund 17 Prozent aller Studierenden BAföG. Überträgt man diese Quote auf die Erstsemester-Schätzung, sind das grob etwa 66.000 Personen. Ein Riesenschritt für viele!

Auch diese Gruppen können den Rundfunkbeitrag umgehen

Nicht nur Studierende können sich freuen. Eine Befreiung steht auch weiteren Menschen zu. Du kannst den Rundfunkbeitrag umgehen, wenn du mit deiner Partnerin oder deinem Partner oder in eine WG ziehst und der Beitrag dort schon gezahlt wird. Auch wer Bürgergeld bekommt, muss nichts zahlen. Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld reichen dafür aber nicht aus. Und wenn dein Haushalt unter einer „besonderen wirtschaftlichen Härte“ leidet, ist eine Befreiung ebenfalls möglich. Eine vollständige Liste gibt es hier.

Was viele nicht wissen: Bist du schwerbehindert, kannst du immerhin eine Beitragsdrittelung beantragen. Dann zahlst du nur 5,83 Euro pro Monat.

Die Antragsformulare für Abmeldung oder Befreiung findest du online beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Fülle sie aus, drucke sie aus und schicke sie mit allen nötigen Nachweisen per Post an die Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. So einfach sparst du Geld! (rsa)

Verwendete Quellen: Kulturministerkonferenz, Statistisches Bundesamt, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, focus.de