26 Millionen Flaschen betroffenBitte nicht konsumieren! Coca-Cola warnt auch vor Getränken in Deutschland

Nach Österreich gilt die Warnung jetzt auch für deutsche Produkte!
Coca-Cola, Fanta, Sprite und MezzoMix: Alle bekannten Limonaden des Konzerns sind von dem Lebensmittelrückruf betroffen. Zunächst galt er nur für Österreich, inzwischen aber auch für Flaschen, die in Deutschland im Handel sind. In einigen könnten Metallsplitter enthalten sein.
Große Rückrufaktion von Coca Cola in mehreren deutschen Bundesländern
Nach jetzigem Stand gilt die Warnung für Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz. „Wir raten vom Verzehr der potenziell betroffenen Produkte aufgrund eines möglichen Gesundheitsrisikos ab”, heißt es seitens der Coca-Cola HBC Austria GmbH.
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Der Grund: Bei der Produktion ist nach Informationen der Kronenzeitung ein Sieb gebrochen. So könnten Metallsplitter in einige der Flaschen gelangt sein.
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Lebensmittel-Rückruf von Coca Cola: Diese Chargen sind betroffen
Die Warnung gilt für alle der benannten vier Marken mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 4. Februar 2025 und 12. April 2025 und mit der Codierung „WP” unterhalb des aufgedruckten Datums. Dies sei auf dem Flaschenrücken oberhalb des Etiketts zu finden. Zuvor hatte der Konzern bereits für Österreich eine entsprechende Warnung herausgegeben.
Folgende 0,5 Liter-PET-Limonadenprodukte sind konkret betroffen: Coca-Cola (Coca-Cola, Coca-Cola Zero, Coca-Cola Zero Lemon, Coca-Cola Zero Zucker Zero Koffein, Coca-Cola Light), Fanta (Fanta Orange, Fanta Orange Zero, Fanta Lemon Zero, Fanta Exotic Zero), Sprite (Sprite, Sprite Zero) und MezzoMix.
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Coca Cola bedauert den Vorfall
Laut dem Konzern handle es sich bei der Warnung um eine „Vorsichtsmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden”. Alle anderen Packungsgrößen und Verpackungen bzw. andere Marken seien von diesem Rückruf nicht betroffen. „Wir bedauern den Vorfall und entschuldigen uns bei den Konsument:innen für die entstandenen Unannehmlichkeiten”, heißt es in einer Stellungnahme.
Verbraucherinnen und Verbraucher können besagte Produkte auch ohne Vorlage des Kassenbons im Lebensmittel-Einzelhandel zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. (sbl)
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