Anwältin hat die Seiten gewechselt!: Früher arbeitete sie für eine Versicherung, jetzt kämpft sie FÜR Menschen
Video lädt...
Aufgeben? Für Gerd Schäfer keine Option. Seit einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz kämpft er um eine Rente, die sein Leben leichter machen würde. Aber die Berufsgenossenschaft lehnt ab. Leider typisch, sagt Juristin Beatrix Hüller. Sie hat früher selbst für eine Versicherung gearbeitet. Damals war es ihr Job, dafür zu sorgen, dass Betroffene kein Geld bekommen. Heute kämpft sie als Anwältin für Versicherungsopfer. Was sie da alles erlebt, macht sprachlos.
Eigentlich würde Gerd Schäfer gerne noch einmal auf Spritztour mit seinem Motorrad gehen. So wie früher mit seiner Frau Inga – jede Woche. Doch seit er sich vor vier Jahren bei der Arbeit mit Corona angesteckt hat, ist das unmöglich.
Seit seiner Corona-Infektion 2022 ist der 61-Jährige arbeitsunfähig. Jahrzehntelang leitete er die Fleischabteilung in einem großen Supermarkt. Laut einem Gutachter leidet er am Fatigue-Syndrom, also an schwerer körperlicher Erschöpfung. Dazu kommen Angstzustände und Depressionen.
Weil Gerd Schäfer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, erhält er eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Und weil die Corona-Infektion bei der Arbeit passiert ist, wäre eigentlich auch die Berufsgenossenschaft zuständig. Sie müsste zusätzliche Leistungen zahlen – etwa eine Verletztenrente.
Doch die Berufsgenossenschaft lehnt seinen Antrag ab.
Gerd Schäfer zieht vor Gericht. Und mit welchen Mitteln die Berufsgenossenschaft versucht, nicht zahlen zu müssen, ist kaum zu glauben.
Ist das wirklich nur ein Einzelfall?
In Bonn treffen wir eine Frau, die daran zweifelt: Beatrix Hüller. Nach ihrem Jurastudium arbeitete sie jahrelang in der Leistungsabteilung einer großen Versicherung. Das Bild, das Versicherer in Werbespots gerne von sich zeichnen, passe oft nicht zu ihren Erfahrungen, sagt sie.
Seit Jahren begleitet die Anwältin Menschen im Kampf gegen Versicherungen und Berufsgenossenschaften – so auch Martina Rieß.
Am 6. November 2012 verändert ein schwerer Verkehrsunfall ihr Leben. Bis heute leidet sie unter Panikattacken, Angstzuständen und einem beeinträchtigten Kurzzeitgedächtnis.
Früher machte sie gerne Sport und arbeitete mit Leidenschaft – heute ist vieles nicht mehr möglich.
Weil der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert, glaubt Martina Rieß zunächst, durch die Berufsgenossenschaft abgesichert zu sein. Sie kämpft sich durch Formulare, beantwortet Fragen und stellt sich Gutachtern.
Doch sie hat das Gefühl, beweisen zu müssen, dass sie tatsächlich geschädigt wurde – obwohl sie Opfer des Unfalls ist.
Martina Rieß sucht Hilfe bei Beatrix Hüller. Und die weiß: Im Kampf gegen die Berufsgenossenschaft braucht man einen langen Atem.
Auch die Versicherung des Unfallverursachers zahlt Martina Rieß nur einen Bruchteil dessen, was sie fordert. Nach einem langen Klageweg bietet die Versicherung schließlich einen Vergleich an: 44.427 Euro.
Für Anwältin Beatrix Hüller ist das eine bekannte Taktik. Ihrer Meinung nach stünde Martina Rieß deutlich mehr zu. Doch dafür müsste sie weiterkämpfen – neue Anträge stellen, weitere Gutachten über sich ergehen lassen. Viele Betroffene halten diese Belastung irgendwann nicht mehr aus. Ein Vergleich erscheint dann oft wie der einzige Ausweg.
Wir fragen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nach: Ist so ein Vergleichsangebot wirklich fair?
Der Verband erklärt, Vergleiche seien freiwillige Vereinbarungen. Außerdem müsse man bedenken: Zeit sei ebenfalls Geld. Deshalb könne ein Vergleich für beide Seiten sinnvoll sein.
Auch Gerd Schäfer zieht vor Gericht – und bekommt Recht: Seine Corona-Infektion wird als Arbeitsunfall anerkannt.
Doch damit ist noch nicht entschieden, ob er tatsächlich Geld erhält. Denn die Berufsgenossenschaft prüft weiter: Sind seine heutigen Beschwerden wirklich die Folge von Corona?
Dafür werden zwei Gutachten erstellt. Eines bestätigt schwere gesundheitliche Folgen der Infektion. Das andere kommt zu dem Schluss, Hauptursache seien Vorerkrankungen wie sein Übergewicht.
Die Berufsgenossenschaft entscheidet sich schließlich gegen das Gutachten, das die Corona-Folgen bestätigt.
Auf unsere Nachfrage erklärt die Berufsgenossenschaft schriftlich:
„Im vorliegenden Fall konnte das neurologische Gutachten uns nicht überzeugen und ließ eine kritische Auseinandersetzung mit der Zusammenhangsfrage gänzlich vermissen. Folgerichtig war weiter zu prüfen.“
Beatrix Hüller kennt dieses Vorgehen. Regelmäßig würden Gutachten an sogenannte Beratungsärzte geschickt – Mediziner, die im Auftrag der Versicherungen eine Einschätzung abgeben.
Bis heute zahlt die Berufsgenossenschaft Gerd Schäfer keinen Cent – obwohl seine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde.
Er hat inzwischen den Eindruck, dass viele Betroffene irgendwann einfach aufgeben sollen.
So wie Martina Rieß. Ihren schweren Autounfall mit einem Todesopfer und massiven gesundheitlichen Folgen stuft die Berufsgenossenschaft letztlich nicht als schwerwiegend genug ein.
Martina Rieß hat inzwischen aufgegeben.
Gerd Schäfer dagegen kämpft weiter.
Wer nach einem Arbeitsunfall Leistungen erhalten will, sollte sofort handeln. Entscheidend ist oft, Beweise zu sichern: Fotos machen, Zeugen notieren und den Unfall umgehend dem Arbeitgeber melden. Wichtig ist außerdem, nicht nur zum Hausarzt zu gehen, sondern zu einem sogenannten Durchgangsarzt – einem speziell für Arbeitsunfälle zuständigen Mediziner. Und: Der Arbeitgeber muss den Unfall der Berufsgenossenschaft melden. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann im Streitfall helfen.
Gerd Schäfer will weiterkämpfen – für seine finanzielle Sicherheit. Aber vor allem für ein bisschen Gerechtigkeit.

