Was sagt die DB zur kuriosen Strafe?Bahn-Irrsinn! Mutter vergisst Null-Euro-Ticket fürs Kind und muss fast 100 Euro blechen

Eine Bahnfahrt, die ist lustig? Von wegen!
Eine Mutter möchte mit ihrem Kind (8) eine Bahnreise machen. In der App der Deutschen Bahn bucht sie sich selbst ein Ticket, doch im Eifer des Gefechts vergisst sie, auch das kostenlose (!) Ticket fürs Kind auszuwählen. Ein Missgeschick, das ihr teuer zu stehen kommt.
„96,45 € statt 0 €” – Mutter muss für vergessenes Kinderticket blechen
„96,45€ statt 0€? Ernsthaft?” – so beginnt der Social-Media-Post von Mutter Nicole Diekmann, mit dem sie sich nach ihrem Erlebnis mit der Deutschen Bahn Luft macht. Weiter schreibt sie: „Weil ich in der App vergessen habe, das Kind, das noch nichts zahlt aufgrund seines Alters, mit anzugeben?”
Denn tatsächlich: Nachdem Nicole Diekmann versehentlich vergisst, ihr achtjähriges Kind bei ihrer Ticketbuchung mit anzugeben, werden die beiden in einem Zug der Deutschen Bahn kontrolliert. Dabei fällt der Kontrolleurin ihr Versäumnis natürlich direkt auf.
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Und obwohl die Mutter ihr Kind und dessen Alter dank der Krankenversicherungskarte ausweisen kann, verhängt die Kontrolleurin ein Strafgeld von stolzen 96,45 Euro. Im Interview mit RTL erklärt Diekmann, woraus sich diese Summe zusammensetzt: 60 Euro fürs „Schwarzfahren” und 36,45 Euro für das Ticket für den Rest der Strecke.
Aber Moment mal: Eigentlich fahren Kinder zwischen sechs und 14 Jahren „in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahre kostenlos mit”, wie es auf der DB-Website heißt. Warum also musste Nicole Diekmann neben der Schwarzfahr-Gebühr auch noch 36,45 Euro zahlen, damit ihr Kind bis zum Ziel mitfahren darf?
Wir haben bei der Deutschen Bahn nachgefragt.
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Schwarzfahren bei der Deutsche Bahn: Mindeststrafe 60 Euro!
In einer Stellungnahme erklärt man uns: „Unser Zugpersonal ist verpflichtet, sich an die geltenden Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu halten.” Und diese sähen nun mal vor, dass „ein „Reisender zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet ist, wenn er bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist“.
Und in Bezug auf die Höhe der Strafe heißt es, dass diese laut Eisenbahnverkehrs-Verordnung „das Doppelte des gewöhnlichen Beförderungsentgelts für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens jedoch 60 Euro” betrage. „Für die Weiterfahrt wird zusätzlich ab dem Zeitpunkt der Kontrolle der normale Fahrpreis berechnet.”
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Nicole Diekmann räumt ihren Fehler ein, wie sie im Interview sagt. Sie wisse, dass ihr Kind rein rechtlich gesehen schwarzgefahren ist und dass die Kontrolleurin korrekt gehandelt habe. Dennoch frage sie sich, ob man seitens der Bahn in einem solchen Fall nicht hätte kulanter sein können. Immerhin halte sich die Bahn in Sachen Pünktlichkeit auch eher selten an ihre Seite der Abmachung. „Bei der Bahn funktioniert sonst nichts, aber das hat super funktioniert”, hält sie fest.