Recht auf Reparatur
Reparieren statt Mülltonne! EU beschließt neues Gesetz für Elektrogeräte
Kaputtes Handy und ab damit auf den Elektroschrott!
Bislang war das oftmals so. Mit einem neuen EU-Gesetz zum „Recht auf Reparatur“ soll das anders werden. Elektrogeräte wieder flottzumachen, soll sich für Verbraucher mehr lohnen als das Wegschmeißen. Ein Überblick über die neuen Rechte.
Weitere Produkte könnten folgen
In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffenen muss also grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Die Liste der Produkte, die ein Recht auf Reparatur bekommen, soll künftig erweitert werden.
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Do it yourself Reparaturen sollen erleichtert werden
Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Und auch die Kunden sollen so einfacher reparieren können.
Darüber hinaus sollen unabhängige Reparaturdienste nicht mehr am Einbau von gebrauchten oder 3D-gedruckten Ersatzteilen gehindert werden können. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur“, teilte der Branchenverband Bitkom mit. Wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist, können Verbraucher auch ein Ersatzgerät bekommen.
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Reparaturen mehr ins Bewusstsein der Menschen bringen.
Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann beispielsweise durch Reparaturgutscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger.
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Denkbar ist aber auch, Informationskampagnen durchzuführen oder Reparaturinitiativen Räume bereitzustellen. Zudem stellt das neue Gesetz laut EU-Parlament klar, dass Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen dürfen, die die Reparatur erschweren.
Verbände begrüßen das Recht auf Reparatur
Im RTL-Gespräch begrüßt Wolfgang Weber, Geschäftsführer des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie, dass das Gesetz verabschiedet wurde: „Unsere Branche unterstützt das Recht auf Reparatur. Es macht Sinn, dass bestimmte Materialien gut verwendet werden. Und das geht am besten, wenn Produkte, für die sich das lohnt, repariert werden.“
Auch der TÜV Verband sieht in dem Gesetz einen Schritt hin zum Ende der Wegwerfkultur.
„Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten werden jetzt grundsätzlich möglich. Durch die Einführung einer Gewährleistung, die bis zu einem Jahr nach der Reparatur gilt, können Verbraucher darauf vertrauen, dass die Reparatur ordnungsgemäß durchgeführt wurde“, erklärt Johannes Kröhnert, Leiter des Büro Brüssel des TÜV-Verbands.