Prozess in Köln

Vorwurf: Volksverhetzung durch Post

"Impfen macht frei". Offenbar eine Anlehnung an die Tor-Aufschrift des Konzentrationslagers Auschwitz: "Arbeit macht frei." Diese Karikatur soll Klaus S. gepostet haben. Deshalb steht der 64-Jährige seit heute vor Gericht. Hans Logemann vom Landgericht Köln: "Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft führt die Zeichnung zu einer Gleichsetzung der deutschen Politik mit dem Holocaust. Hierdurch würde die staatliche Vernichtung von Millionen Menschenleben unter der Herrschaft des Nationalsozialismus relativiert und verharmlost. Die Verbreitung der Zeichnung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden."

Post in Pandemie

Corona-Pandemie. Die Bundesregierung spricht eine Impf-Empfehlung aus. Diese sehen Viele kritisch. Offenbar auch der Angeklagte. Am 30. April 2020 um 9:18 Uhr stellt der Deutsche auf seiner Facebook-Seite die Karikatur online. So die Staatsanwaltschaft. Das Bundeskriminalamt sieht den Post und erstattet Strafanzeige. Was als Volksverhetzung gilt, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens: "Also Volksverhetzung bedeutet eigentlich das verbotene Hetzen oder Aufstacheln zum Hass. Das kann zum Beispiel eine Dar-stellung von Asylbewerbern als Schmarotzer sein oder dergleichen oder irgendwie Aufforderung zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen."

Weder der Angeklagte noch sein Verteidiger wollen sich gegenüber RTL WEST äußern. Klaus S. Schweigt vor Gericht. Er muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Letzteres ist wahrscheinlicher. Das Urteil soll kommende Woche Donnerstag fallen.