Tat könnte religiösen Hintergrund gehabt habenProzess: Frau soll Tochter (11) und Mutter (68) getötet haben

Zwei Menschen sterben – wegen religiösem Fanatismus?
Eine Elfjährige und ihre Großmutter sind tot, vermutlich umgebracht von der Mutter des Mädchens. die Mutter des Mädchens. Die 42-Jährige steht jetzt wegen Totschlag und Tötung auf Verlangen vor Gericht. Sie soll am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter getötet haben, dann ihre Mutter - die 68-Jährige jedoch auf deren ausdrücklichen Wunsch.
Großvater des Mädchens wusste alles, tat aber nichts
Mitangeklagter ist der Großvater des getöteten Kindes. Laut Anklage hat der inzwischen 71-Jährige von den Plänen gewusst. Trotzdem habe er nichts unternommen, um das Leben seiner Enkelin zu retten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Totschlag durch Unterlassen vor.
Lesen Sie auch: Mädchen (11) und 68-Jährige in Berlin tot aufgefunden
Die Angeklagten waren im vergangenen Oktober selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Die Frau in derselben Wohnung wie das Mädchen und seine Großmutter, der Mann in seiner Wohnung in der Nähe. Beide Beschuldigten hätten die Absicht gehabt, sich ebenfalls zu töten, so die Berliner Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung. Dies sei auch jeweils versucht worden - aber letztlich nicht gelungen.
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Familie lebte „bibeltreu und pietistisch“
Am 16. Oktober 2023 fand die andere Tochter des Mannes den verletzten Vater. In der anderen Wohnung stießen Polizisten dann auf die verletzte 42-Jährige und die Leichen des Mädchens und der Seniorin. Tochter und Vater kamen zunächst in Krankenhäuser und wurden später festgenommen.
Den Ermittlungen zufolge lebte die deutsche Familie sehr zurückgezogen. Sie habe sehr „bibeltreu und pietistisch“ gelebt, so die Staatsanwaltschaft. Dabei soll ihr Glaube „auch spirituell-esoterische Züge“ angenommen haben. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund soll nach den Ermittlungen der Plan für die angeklagten Taten entstanden sein.
Für den Prozess hat die zuständige Strafkammer bislang zehn Verhandlungstage geplant, ein Urteil könnte demnach am 14. Juni gesprochen werden. (uvo; dpa)
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