Urteil in MissbrauchsprozessHaftstrafe für Ex-Vizebürgermeister Wolski aus Lünen

Drei Jahre und sechs Monate muss Daniel Wolski aus Lünen für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ins Gefängnis. Das Urteil ist heute (14.5.) am Landgericht Bochum gefallen.

Vom Politiker zum Angeklagten

Es wirkt so, als würde Wolski zu einer ganz gewöhnlichen Besprechung gehe. Er hat einen Anzug an und einen Notizblock in der Hand. Aber statt im Rathaus ist der frühere Vize-Bürgermeister von Lünen im Gerichtssaal in Bochum. Der Lokalpolitiker hat unter anderem zugegeben, Minderjährige für Sex bezahlt zu haben. Zwei mutmaßliche Opfer sitzen ihm heute am letzten Prozesstag gegenüber. Eins von ihnen spricht mit uns – mit dem Einverständnis der Mutter und der Anwältin. Die 17-Jährige will anderen Betroffenen Mut machen: „Also ich habe erst mal niemandem davon erzählt, weil mir das auch unangenehm war.“ Mittlerweile weiß sie, was sie eigentlich hätte machen sollen: „Wenn so was passiert ist, sich anderen anzuvertrauen, denen das zu erzählen.“

Minderjährige im Netz angeschrieben

Die Masche ist immer ähnlich: Im Netz nimmt der Angeklagte mit den Kindern und Jugendlichen Kontakt auf. Auch bei einer damals 15-Jährigen soll er es versucht haben. Das Mädchen schreibt ihm, wie alt es ist. Trotzdem bietet er ihr „Taschengeld“ an. „Daraufhin habe ich natürlich abgelehnt. Damals war das ein sehr ekliges Gefühl, weil man natürlich selber darüber nachgedacht hat, ob man irgendwas falsch gemacht hat oder sowas.“

Erst U-Haft, dann Urteil

Nachdem sich mehrere Opfer bei der Polizei gemeldet haben, kommt Wolski vergangenen Oktober in Untersuchungshaft. Kurz darauf tritt er von seinem Amt als Vize-Bürgermeister zurück. Heute wird er vom Bochumer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der frühere SPD-Politiker hatte in dem seit Ende März dauernden Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem hatte er allen betroffenen Kindern und Jugendlichen ein Schmerzensgeld gezahlt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wir der Haftbefehl gegen Wolski aufgehoben. Bis zum Haftantritt bleibt er also auf freiem Fuß. Der Richter geht nicht davon aus, dass Wiederholungs- und Fluchtgefahr besteht.