Manchmal sind es die kleinsten Wege im Job, die die größten Folgen haben können: ein falscher Schritt, ein Sturz und schon geht’s ums liebe Geld. Eigentlich sind Arbeitnehmer in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die zahlt der Arbeitgeber ab dem ersten Tag. Aber spannend wird’s bei der Frage, ab wann ein Unfall WIRKLICH als Arbeitsunfall gilt.
Nicole Mutschke, Rechtsanwältin: „Es ist gesetzlich so geregelt, dass Unfälle, die im inneren Zusammenhang zur Arbeit stehen, Arbeitsunfälle sind. Aber es muss eben auch dieser innere Zusammenhang bestehen. Also wenn mir gerade in der Pause ein Unfall passiert, dann ist es eben gerade kein Arbeitsunfall.“
Das gilt übrigens auch für Zigarettenpausen oder – wie das Bundessozialgericht nun entschieden hat – fürs Kaffeeholen. Klingt erstmal eindeutig, aber es gibt Ausnahmen.
Nicole Mutschke, Rechtsanwältin: „Wenn ich beispielsweise mit meinen Kollegen eine Besprechung habe und integraler Bestandteil dieser Besprechung ist das Kaffeetrinken. Und das Ganze dient vielleicht auch noch dem Betriebsklima, dann ist ein Verschlucken beim Kaffeetrinken auch ein Arbeitsunfall.“
Anders sieht’s beim Kaffeeplausch während der Pause aus – der fällt nicht unter den Arbeitsschutz. Doch auch hier gibt’s Grauzonen. Wenn Smalltalk und Arbeitsgespräche ineinander übergehen, entscheidet am Ende das Gericht im Einzelfall. Klar geregelt ist dagegen der Toilettengang: Wer auf dem Weg dorthin stürzt, ist versichert – was auf der Toilette passiert, bleibt Privatsache. Was viele nicht wissen: auch der tägliche Hin- und Rückweg kann zum Streitfall werden.
Nicole Mutschke, Rechtsanwältin: „Grundsätzlich kann man sich merken, dass der direkte Weg zur Arbeit versichert ist. Aber: Immer dann, wenn ich Umwege nutze, kann es problematisch sein. Das Gesetz kennt einige Ausnahmen. So zum Beispiel, wenn ich mein Kind zur Betreuung bringe oder Fahrgemeinschaften mit Kollegen bilde. Aber, wenn ich zum Beispiel Brötchen hole und deshalb einen Umweg fahre, dann kann der Versicherungsschutz wegfallen.“
Für Arbeitnehmer heißt das: Wer wirklich rund um die Uhr abgesichert sein will – auch in Pausen – sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Die kostet je nach Leistungen für Erwachsene bis zu 22 Euro im Monat und gilt weltweit selbst dann, wenn die Kaffeepause zur Stolperfalle wird.