Ist es ungesund, den Toilettengang aufzuschieben? Dr. Christoph Specht kann im RTL-Interview besorgte Eltern beruhigen: „Kurzzeitiges Anhalten des Harndranges ist meist unbedenklich. Wenn jemand aber krank ist, etwa bei einem Harnwegsinfekt, kann das problematisch werden. In solchen Fällen sollten Schüler nach Hause geschickt werden.“
Und es soll Ausnahmen geben. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärt, dass die Lehrer im Notfall entscheiden dürfen, ob ein Schüler während des Unterrichts aufs Klo darf. Die Lehrkräfte sollen einschätzen, ob es sich um ein echtes Bedürfnis handelt oder ob der Toilettengang eine Flucht vor dem Unterricht ist. Juristisch sieht der Kölner Strafrechtler Klaus Eßer das kritisch: Das Verwehren des Toilettengangs könne sogar als Körperverletzung gelten. „Der Lehrer kann sich nicht einfach auf eine Anweisung berufen, wenn er erkennt, dass diese rechtswidrig ist.“ Sollte ein Elternteil Klage einreichen, müsste ein Gericht entscheiden, ob das Toilettenverbot rechtlich haltbar ist. Denn was für die einen wie nach Pipikram klingt, ist für andere eine klare Grenzüberschreitung.