Snapchat, eine App, die vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, um zu schreiben und Fotos zu verschicken. Eine Plattform, auf der auch der 47-jährige Ronny B. aktiv ist, um Kinder zu kontaktieren.
Von 2021 bis 2023 soll er über Medien wie Snapchat und Whats App mit Mädchen im Alter von 10 und 11 Jahren per Video telefoniert haben.
Hannes Grüneisen, Staatsanwaltschaft Erfurt: „Der Angeklagte soll dann im Laufe dieses Internetkontaktes in einer Vielzahl von Fällen selbst sexuelle Handlungen vorgenommen haben und die den Mädchen gezeigt haben. Und die Mädchen auch aufgefordert haben an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen, was die Mädchen zum Teil auch getan haben.“
Mit einem Mädchen hatte sich der 47-Jährige sogar verabredet. Doch sie ist am Treffpunkt nicht erschienen. Ronny B. ist dieses Risiko eingegangen und das trotz seiner Vorstrafe: Denn bereits 2018 ist er wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden. Der gelernte Heizungsbauer kam mit einer Geldstrafe davon. Auch vor dem Landgericht Erfurt zeigt sich Ronny B. nicht wirklich einsichtig.
Frank Vacik, RTL-Reporter: „Der Angeklagte hat heute vor Gericht alle Taten eingeräumt, sich dann aber rausgeredet. Für ihn sei es verständlich, dass er mit Kindern nichts machen darf, aber wenn er unter Stoff stehen, also Drogen genommen habe, würde bei ihm ein Schalter umlegen und dann hätte er ein sexuelles Interesse an Kindern.“
Ronny B. ist längst kein Einzelfall. Laut Bundesinnenministerium haben sich die Fälle von Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte seit 2019 mehr als verdreifacht. Wie können Eltern ihre Kinder also besser im Internet schützen?
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: „Man kann theoretisch alle sicheren Sicherungsmechanismen für Kinder und Jugendlichen einbauen, die meisten Systeme bieten das an. Wir wissen aber auch, dass das nicht sehr viel genutzt wird. Deswegen bedeutet das auch zu verstehen, dass man ganz wenig mit Verboten hinbekommt. Man muss Kinder warnen und in den Zustand versetzen, dass sie selbst wissen, was sie tun sollen. Sei es, dass sie einfach nur weglaufen oder den Eltern Bescheid geben.“
Zumindest Ronny B. wird so schnell keinem Kind mehr schaden können. Er ist in 68 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Köperkontakt, der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs und Erwerbs kinderpornografischer Schriften zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt worden.