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Wechselunterricht und Notbetreuung: Diese Regeln gelten nun in Hessen

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Am Freitag traf sich noch einmal das hessische Coronakabinett, um die Auswirkungen des ab Samstag, dem 24. April bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes, für das eigene Bundesland zu besprechen. In Hessen werden größtenteils dieselben Regelungen gelten wie auf Bundesebene, es gibt allerdings auch Abweichungen. Das Infektionsschutzgesetz soll bis zum 30. Juni greifen.

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