
Ist das Herunterladen von YouTube Videos strafbar? Dürfen Converterlegal benutzt werden? Die Frage ist auch insofern wichtig als dass YouTube inzwischen das Portal Nummer Eins in Sachen Musikvideos ist. Die will man natürlich auch gerne offline sehen. Jetzt könnte man einfach sagen: Okay, die Tools sind online verfügbar und offenbar nicht von massiver Strafverfolgung betroffen, also wird das schon alles legal sein!
Das ist jedoch ein wenig zu kurz gegriffen. Denn was im Netz möglich ist, ist noch lange nicht alles legal. Die Rechte werden in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich gehandhabt. Google hat seine Zentrale in den USA, wir befinden uns hier in Deutschland. In welchem Land wird der Converter betrieben? Und vor allem: Welches Länderrecht gilt hier eigentlich? Das der USA, weil YouTube dort verankert ist? Oder das aus dem Land, zu dem der Converter gehört? Im Fall von YouTube Videos ist die Sache noch einmal ganz anders gelagert.

YouTube löscht den illegalen Inhalt, sobald dieser als solcher erkannt wird. Wichtig ist auch: Eine private Kopie von einem YouTube Video darf nicht kommerziell verbreitet werden. Und dann ist da noch die bereits erwähnte Sache mit der Anmeldung: YouTube verbietet eigentlich das Herunterladen von Videos. Das steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer sich als Nutzer einloggt, stimmt diesen Bedingungen zu. In dem Moment, in dem man eingeloggt ist, ist der Download also tatsächlich illegal.
Wer sich nicht einloggt, ist auf der sicheren Seite: den AGB hat man dann ja nicht zugestimmt. Das ist genau genommen eine Grauzone. Denn wenn man bereits weiß, dass YouTube den Download von YouTube Videos in den AGB untersagt und sich wissentlich NICHT einlegt, ist das fast schon ein Schuldeingeständnis.