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Verlobung

Sie haben 'Ja' gesagt - und jetzt? Was kommt mit der Verlobung auf einen zu? Wissenswertes und nützliche Tipps rund ums Thema Verlobung gibt es hier.

Verlobung picture alliance/ Bildagentur-online

Die Verlobung ist ein Eheversprechen, eine verbindliche Zusage an den Partner, dass man ihn heiraten und das zukünftige Leben mit ihm teilen will. Wenn man den mündlichen oder schriftlichen Heiratsantrag annimmt, ist man verlobt. Sobald ein Paar beim Standesamt die Eheschließung anmeldet, erhält es automatisch den Status der Verlobung. Verlobte haben vor Gericht – genauso wie Eheleute – ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, dass sie in einem Prozess nicht gegeneinander aussagen müssen.

Früher war eine Verlobung bindend und durfte nicht ohne triftigen Grund aufgelöst werden. Geschah das trotzdem, musste der Initiator der Auflösung ein sogenanntes Kranzgeld an den anderen zahlen. Per Gesetz ist der Paragraf des Kranzgeldes zwar nicht gültig, an der Bedeutung des Eheversprechens hat sich aber nichts geändert. Es ist allerdings nicht einklagbar. Derjenige, der die Verlobung aufhebt, muss dem anderen jedoch die Auslagen ersetzen, die dieser nur in Erwartung der baldigen Hochzeit gemacht hat. Das kann der Kauf einer Wohnungseinrichtung, eines Brautkleides oder die Anzahlung für die Hochzeitsfeier in einem Lokal sein.

Ansonsten hat die Verlobung mehr eine symbolische Bedeutung: Es ist ein Akt, mit dem man an die Öffentlichkeit tritt und Eltern, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen mitteilt, dass man den Partner fürs Leben gefunden hat und heiraten will. Die Verlobungszeit dient vor allem der Vorbereitung und Organisation vielfältiger Dinge wie Hochzeitsfeier, Anmietung einer geeigneten Wohnung, Anschaffung von Mobiliar und Hausrat. Gäste müssen eingeladen und Trauzeugen bestimmt werden. Wenn auch eine kirchliche Trauung geplant ist, so ist dafür ein Termin mit dem Pfarrer der betreffenden Kirchengemeinde zu vereinbaren. Weitere ausführliche Informationen zum Thema Verlobung finden Sie hier bei RTL News.