Verbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von juristischen oder von natürlichen Personen mit gemeinsamen Zielen und Interessen. Das sind die Mitglieder des Verbandes. Die Gründung von Verbänden ist laut Artikel 9 des Grundgesetzes jedem freigestellt. Zu den Zielen von vielen Verbänden gehört auch die Vertretung von politischen Interessen und Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Verbände müssen eine Satzung und eine Organisationsstruktur haben. Sie können gleichzeitig selbst Vereine sein, müssen es aber nicht. Auch Parteien, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und Vertreter der Wirtschaft bilden Verbände.
Wer ist eigentlich ein Verband?
Verbände haben keine „ Legaldefinition“, also keinen juristisch feststehenden Kanon, was Verbände sind. Das bedeutet, dass sich im Prinzip jeder Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen mit einer Satzung „Verband“ nennen darf. Doch um in der Rechtsprechung als Verband mit Klagerecht anerkannt zu werden, müssen klagebefugte Verbände über eine hohe Mitgliederzahl und über eine wichtige Stellung im sozialen, kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Leben verfügen. Daher sind Verbände in der Regel Zusammenschlüsse einer Reihe von Organisationen. Man spricht dann von Dach-, Bundes-, Spitzen- oder Hauptverbänden.
Verbände und der Lobbyismus
Verbandsvertreter gehören zu den Personen, die die Politik und Gesetzgebung des Bundes als Interessenvertreter ihres Verbandes zu ihren Gunsten beeinflussen wollen, was öfters kritisiert wird, beispielsweise bei den Vertretern der Verbände der Wirtschaft. Man nennt solche Verbandsvertreter Lobbyisten, da sie in der Vorhalle des Parlaments, in der Lobby, „antichambrieren“ . Viele dieser Verbandsvertreter haben Zugangspässe zum Bereich der Abgeordneten, ohne dass es von der Verwaltung des Bundestags offengelegt wurde. Organisationen wie „ Abgeordnetenwatch“ kritisieren diese Zustände.
Verbände und die Musterfeststellungsklage
Mit dem Gesetz zur Einführung der Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen wurde die Bedeutung von Verbänden wesentlich erhöht. Das Gesetz wurde zum 1. November 2018 wirksam und bestimmt u. a., dass es seitdem für Geschädigte des „Diesel-Skandals“die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt, der sie sich ohne Kostenrisiko anschließen können, aber nur, wenn die Klage von einem anerkannten Verband eingereicht wird. Die Tatsache, dass eine solche Klage nur von „ ausgewählten Verbänden“ eingereicht werden darf, führte daher zur Kritik. Andererseits hat der jeweilige Verband bei solchen Klagen das Prozesskostenrisiko und möglicherweise auch ein Zahlungsrisiko.