Eine Hausratversicherung soll die finanziellen Folgen beim
Verlust des Hausrats auffangen. Zum Hausrat zählen „alle beweglichen
Gegenstände“ im Haus oder in der Wohnung; also alles, was nicht fest mit dem
Gebäude montiert ist. Ein Heizkörper zum Beispiel befindet sich zwar in der
Wohnung, ist aber mit dem Gebäude über die Heizungsanlage fest verbunden.
Deshalb zählt er nicht zum Hausrat. Anders ist es bei Kleidung, Möbeln und
sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Bei Küchen kommt es darauf an, ob
sie fest montiert sind oder nicht. Sind sie womöglich mit Ziegeln oder
Betonsteinen fest mit dem Gebäude verbunden, sind sie über die
Gebäudeversicherung geschützt.
Vor welchen Gefahren schützt eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Feuer,
Blitzschlag und Explosion/Implosion. Ebenso ist der Verlust des Hausrats durch
einen Rohrbruch, Einbruch und Diebstahl oder Sturm und Hagel abgedeckt. Auch
wenn es seltener vorkommen dürfte, ist der „Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges“ ebenfalls versichert. Manche Versicherer bieten optional auch
Schutz vor Naturereignissen wie Überschwemmung oder Schneedruck an.
Welche Kosten übernimmt eine Hausratversicherung?
Neben der Reparatur oder Wiederbeschaffung der versicherten
Gegenstände gibt es eine Reihe von Kosten, die zusätzlich übernommen werden. So
erstatten die Versicherer zum Beispiel die Hotelkosten, wenn eine Wohnung nach
einem Schaden vorübergehend nicht genutzt werden kann. Dies wäre z. B. der Fall
nach einem Wohnungsbrand. Ebenso werden die Ausgaben für Abtransport und
Entsorgung übernommen, soweit dies notwendig ist.
Ist jede Hausratversicherung identisch?
Nein. Es gibt eine Reihe von Schadensursachen, die ein
Versicherer mit einschließen kann, aber nicht muss. Dazu zählen Überspannungsschäden.
Sie treten auf, wenn elektrische Geräte infolge eines Gewitters nicht mehr
funktionieren. Ebenso gibt es Unterschiede bei der Frage, wie weit Fahrräder
oder Wertsachen mitversichert sind. Manche Versicherer leisten hier bis zu
einem Prozent der Versicherungssumme. Wenn der Hausrat auf 20.000 Euro
versichert ist, würden für ein gestohlenes Fahrrad also bis zu 200 Euro bezahlt
werden. Wenn der Wert des Fahrrads oder des Schmucks diese Grenze
überschreitet, muss der Versicherungsschutz erhöht werden, was in der Praxis
normalerweise jederzeit möglich ist.