Eine Abfindung bezeichnet im deutschen Arbeitsrecht eine
Einmalzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, geleistet aufgrund der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie unterscheidet sich von einer
Entschädigungszahlung und einem Schadensersatzanspruch dadurch, dass kein
rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht; es sei denn, eine
Abfindungsklausel ist im Arbeitsvertrag verankert. Auch bei einer fristlosen
Kündigung besteht kein Recht auf eine Abfindung, eventuell aber ein Recht auf Schadensersatz
oder eine Entschädigungszahlung.
Gründe für Abfindungen
Abfindungen werden, obwohl kein rechtlicher Anspruch
besteht, häufig freiwillig von Arbeitgebern gezahlt. In der Regel erhofft sich
der Arbeitgeber davon, dass der Arbeitnehmer darauf verzichtet, Rechtsmittel
gegen seine Kündigung einzulegen. Arbeitgeber zahlen Abfindungen vor allem
dann, wenn die Stelle eines Arbeitnehmers entfallen oder neu besetzt werden
soll und die Gründe für die Kündigung nicht in gravierendem Fehlverhalten des Mitarbeiters
liegen. Dennoch kam es schon des Öfteren vor, dass Arbeitnehmer – besonders
Arbeitnehmer in Spitzenpositionen – trotz klarer Verfehlungen hohe Abfindungen
erhielten. Ein Beispiel dafür ist das ehemalige Tourismusunternehmen Thomas
Cook, das 2019 Insolvenz anmeldete. Urlauber, die durch Thomas Cook geschädigt
wurden, hatten Probleme Schadensersatzansprüche gegen den Konzern geltend zu
machen. Dennoch zahlte Thomas Cook seinen ehemaligen Managern hohe Abfindungen.
Der Fall zog weltweit große mediale Aufmerksamkeit auf sich und Fragen nach der
Höhe und Gerechtigkeit von Abfindungen wurden laut.
Höhe von Abfindungen
Wie hoch eine Abfindung ausfällt, ist Verhandlungssache. Oft
lehnt sich die Höhe der Abfindung an das ehemalige Gehalt des Arbeitnehmers an.
Eine klare Richtlinie gibt es jedoch nicht. Da sich der Arbeitnehmer
normalerweise in der schlechteren Verhandlungsposition befindet, muss ein
Prozessrisiko genau abgewogen werden, sollte sich der Arbeitgeber nicht auf die
Zahlung einer Abfindung einlassen. Als ungeschriebene Regel gilt: Wer etwa die
Hälfte seines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr als Abfindung
verlangt, hat gute Chancen, die Abfindung zu erhalten. Abfindungen unterliegen
dem in der Verfassung verankerten Gleichbehandlungsgesetz. Dies besagt, dass
die Höhe der Abfindung weder vom Lebensalter noch vom Geschlecht einer Person
abhängig gemacht werden darf und Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit nicht
benachteiligt werden dürfen. Auch ob der Arbeitnehmer eine Klage anstrebt, darf
bei der Höhe der Abfindung laut Gesetz keine Rolle spielen.