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Abfindungen

Eine Abfindungen bezeichnet im deutschen Arbeitsrecht die freiwillige Einmalzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, wenn dessen Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Abfindungen picture alliance/Bildagentur-online

Eine Abfindung bezeichnet im deutschen Arbeitsrecht eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, geleistet aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie unterscheidet sich von einer Entschädigungszahlung und einem Schadensersatzanspruch dadurch, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht; es sei denn, eine Abfindungsklausel ist im Arbeitsvertrag verankert. Auch bei einer fristlosen Kündigung besteht kein Recht auf eine Abfindung, eventuell aber ein Recht auf Schadensersatz oder eine Entschädigungszahlung.

Gründe für Abfindungen

Abfindungen werden, obwohl kein rechtlicher Anspruch besteht, häufig freiwillig von Arbeitgebern gezahlt. In der Regel erhofft sich der Arbeitgeber davon, dass der Arbeitnehmer darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen seine Kündigung einzulegen. Arbeitgeber zahlen Abfindungen vor allem dann, wenn die Stelle eines Arbeitnehmers entfallen oder neu besetzt werden soll und die Gründe für die Kündigung nicht in gravierendem Fehlverhalten des Mitarbeiters liegen. Dennoch kam es schon des Öfteren vor, dass Arbeitnehmer – besonders Arbeitnehmer in Spitzenpositionen – trotz klarer Verfehlungen hohe Abfindungen erhielten. Ein Beispiel dafür ist das ehemalige Tourismusunternehmen Thomas Cook, das 2019 Insolvenz anmeldete. Urlauber, die durch Thomas Cook geschädigt wurden, hatten Probleme Schadensersatzansprüche gegen den Konzern geltend zu machen. Dennoch zahlte Thomas Cook seinen ehemaligen Managern hohe Abfindungen. Der Fall zog weltweit große mediale Aufmerksamkeit auf sich und Fragen nach der Höhe und Gerechtigkeit von Abfindungen wurden laut.

Höhe von Abfindungen

Wie hoch eine Abfindung ausfällt, ist Verhandlungssache. Oft lehnt sich die Höhe der Abfindung an das ehemalige Gehalt des Arbeitnehmers an. Eine klare Richtlinie gibt es jedoch nicht. Da sich der Arbeitnehmer normalerweise in der schlechteren Verhandlungsposition befindet, muss ein Prozessrisiko genau abgewogen werden, sollte sich der Arbeitgeber nicht auf die Zahlung einer Abfindung einlassen. Als ungeschriebene Regel gilt: Wer etwa die Hälfte seines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr als Abfindung verlangt, hat gute Chancen, die Abfindung zu erhalten. Abfindungen unterliegen dem in der Verfassung verankerten Gleichbehandlungsgesetz. Dies besagt, dass die Höhe der Abfindung weder vom Lebensalter noch vom Geschlecht einer Person abhängig gemacht werden darf und Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit nicht benachteiligt werden dürfen. Auch ob der Arbeitnehmer eine Klage anstrebt, darf bei der Höhe der Abfindung laut Gesetz keine Rolle spielen.