Damit es keinen Ärger gibt...
Jubeln und Grillen auf dem Balkon? DARAUF müsst ihr achten

So beugt ihr Zoff mit den Nachbarn vor ...
Während der EM können die Emotionen schon mal schnell mit einem durchgehen - insbesondere dann, wenn Tore fallen. Damit diese nicht von Nachbarschaftsstreitereien überschattet wird, verraten wir euch im Vorfeld, was beim Fußball schauen auf dem Balkon erlaubt ist - und was nicht.
Fernsehen auf dem Balkon - erlaubt oder nicht?
Sollte uns das Wetter während der UEFA Euro 2024 wohlgesonnen sein, gibt es doch nichts Besseres, als die Matches im Freien zu verfolgen - gerne auch auf dem heimischen Balkon oder im Garten. Doch darf man eigentlich im Freien fernsehen? „Grundsätzlich darf jeder auf seinem Balkon machen, was er möchte, also auch fernsehen“, erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview.
Da eine Wohnung „eben auch zum Leben“ da ist, müssten Nachbarn gewisse Störungen sogar hinnehmen. Das Gebot der Rücksichtnahme solltet ihr unter Nachbarn dennoch beachten. Denn: Niemand dürfe von euren Handlungen beeinträchtigt werden. Insbesondere die Nachtruhe ab 22.00 Uhr gelte es zu beachten.
EM-Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?
Grillen auf dem Balkon ist laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens nur dann erlaubt, „wenn Nachbarn nicht über das übliche Maß hinaus belästigt werden“. Wichtig sei hierbei ebenfalls, die Nachtruhe zu beachten und sich nach 22 Uhr draußen grundsätzlich nur noch auf Zimmerlautstärke zu unterhalten.
Aber: „Jubelschreie sind auch ab 22 Uhr noch sozialadäquat, auch der fußballuninteressierte Nachbar muss das hinnehmen“, weiß der Jurist. Doch übertreiben sollten es Fußballfans damit nicht, sonst sei Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert.
Im Video: Wann darf und wann muss ich eigentlich petzen?
Einmal im Jahr darf’s laut werden - stimmt das?
Auch wenn sich das Gerücht, dass man zumindest einmal im Jahr laut feiern darf, hartnäckig halte, könne diese Annahme die Nachtruhe-Regelung in Deutschland nicht aushebeln. Da ändert es auch nichts, dass gerade Fußball-EM ist. Ab 22.00 Uhr müsse auch dann Zimmerlautstärke beim allgemeinen Feiern ausreichen, erklärt Mutschke.
Und an diese Angabe solltet ihr euch halten! Denn: Fallt ihr aufgrund von Lärmbelästigung negativ auf, können unschöne Konsequenzen drohen. Gerade dann, wenn ihr bereits zum wiederholten Mal zum Ruhestörer werdet und vielleicht auch schon eine Abmahnung erhalten habt, könnte der Vermieter euch sogar die Kündigung aussprechen, so die Expertin.
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