Fahrradmythen im Check: Dürfen Radfahrer betrunken fahren, auf der Straße oder nebeneinander?
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Im Frühling steigen wieder mehr Menschen aufs Fahrrad, doch was ist eigentlich erlaubt und was verboten? Dürfen sich Radfahrer zum Beispiel an Autos vorbeischlängeln? Müssen sie auf dem Radweg fahren? Wir haben uns Fahrradmythen angesehen!
Ist das verboten? Radfahrer drängeln sich an Autos vorbei, fahren auf der Straße, obwohl es einen Radweg gibt, oder fahren nebeneinander.
Passantin: „Ich glaube nein.“
Passant: „In bestimmten Situationen schon.“
Antwort: Nein, sondern grundsätzlich. Seit sechs Jahren dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren, solange sie keinen behindern. Will ein Autofahrer überholen, müssen sie hintereinander fahren.
Nächster Mythos: Sich an den Autos vorbeischlängeln. Das sieht nicht ganz ungefährlich aus. Ist das erlaubt?
Passant: „Ich denke ja.“
Passant: „Ich sehe es immer wieder, dass es gemacht wird. Ich meckere, aber ich würde sagen nein.“
Antwort: Doch es ist erlaubt, wenn man langsam vorbeizieht.
Anwalt für Verkehrsrecht: „Und das darf man nur, wenn die Autos stehen. Setzen sich die Autos in Bewegung, ist das nicht mehr erlaubt. Es muss auch ein Mindestabstand vorhanden sein für den Radfahrer von einem Meter zwischen Auto und rechtem Bordstein.“
Nächster Mythos: Gut 1/3 aller Radfahrer glaubt, sie dürften in entgegengesetzter Richtung in eine Einbahnstraße fahren. Aber es ist verboten und kostet 20 bis 30 Euro Bußgeld.
Nächster Mythos: Und wie ist das mit Radwegen? Muss man die benutzen?
Passant: „Nein, keine Radwegbenutzungspflicht.“
Passant: „Ja, keine Ahnung. Wofür gibt es den denn sonst?“
Passant: „Ja, ich glaube schon.“
Antwort: Das ist falsch. Ausnahme ist der Weg mit einem dieser blauen Schilder gekennzeichnet, gilt eine Benutzungspflicht.
Anwalt für Verkehrsrecht: „Diese Anordnung erfolgt explizit nur dann, wenn man nach verkehrstechnischen Erhebungen zum Beispiel festgestellt hat, dass es besonders gefährlich für Radfahrer ist, auf der Fahrbahn zu fahren, weil die Fahrbahn viel befahren ist oder viele LKWs auch dort lang fahren. Dann wird eben der Fahrradverkehr auf den Radweg verlagert und zwar verpflichtend.“
Nächster Mythos: Bier trinken und anschließend aufs Bike. Ganz schlechte Idee. Aber gelten für betrunkene Radfahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer?
Passantin: „Radfahrer haben eine höhere Zahl, weil bei einem Autounfall viel mehr passieren kann, wenn jemand trinkt.“
Passant: „Man hat einen Führerschein, fährt mit dem Auto hin, fährt mit Fahrrad zurück. Muss den Lappen trotzdem abgeben, wenn man erwischt wird.“
Antwort: Das stimmt. Dennoch gibt es einen wichtigen Unterschied bei der absoluten Fahruntüchtigkeit. Das ist eine Straftat, die Führerscheinentzug bedeutet. Sogar eine Gefängnisstrafe ist möglich. Autofahrer gelten schon ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig, Radler erst ab 1,6.
Anwalt für Verkehrsrecht: „Das klingt wie ein Widerspruch in sich. Aber begründet wird es damit, dass von betrunkenen Radfahrern offensichtlich weniger Gefahr ausgeht als von betrunkenen Autofahrern. Radfahrer sieht man als weniger gefährlich an, wenn sie volltrunken sind.“
Nächster Mythos: Parkplätze sind doch nur für Autofahrer da, oder? Falsch. Solange hier nicht diese beiden Zeichen stehen, darf man sein Rad auf dem Parkplatz parken. Aber bitte platzsparend und gesichert.
