Vorstellungsgespräch: Wer zahlt die Fahrtkosten?

Wer zahlt bei einem Vorstellungsgespräch die Fahrtkosten
Vorstellungsgespräch: Wer zahlt die Fahrtkosten?
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Normalerweise zahlt der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch die Fahrtkosten?

Die Urlaubszeit ist zu Ende. Das Bewerben lohnt sich wieder. Und manche Bewerberin wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Was ein teurer Spaß sein kann, vor allem, wenn Sie sich am anderen Ende der Republik bewerben. In meiner heutigen Kolumne erfahren Sie Wissenswertes zur Übernahme der Fahrtkosten.

Normalerweise gilt: Der potenzielle Arbeitgeber zahlt die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Davon dürfen Sie nicht nur ausgehen, wenn dies ausdrücklich in der Einladung steht, sondern auch wenn er in seiner Einladung darüber kein Wort verliert.

In diesem Fall schreiben Sie ihm später eine Rechnung über die Fahrtkosten. Als Nachweis sollten Sie die Zugfahrkarte (2. Klasse), Taxiquittung oder den Fahrschein für Hin- und Rückfahrt vorlegen. Einen Flug muss der Arbeitgeber allerdings nicht erstatten, wenn er vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Ausnahme gilt allenfalls bei leitenden Angestellten. Daran ändern auch die günstigen Preise der Billig-Airlines nichts.

Nehmen Sie das Auto, werden die Kosten erstattet

Wenn Sie mit dem eigenen Pkw fahren, ist die Erstattung der steuerlichen Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer üblich. Sie rechnen also: Einfache Strecke mal zwei (Hin- und Rückfahrt) mal 0,30 Euro und schreiben diesen Betrag auf eine Rechnung, die Sie an den potenziellen Arbeitgeber richten. Die Fahrtkostenerstattung muss er auch dann übernehmen, wenn Sie den angebotenen Job ablehnen oder wenn Sie als Bewerberin abgelehnt werden.

Anders sieht es aus, wenn der potenzielle Arbeitgeber Ihnen von vornherein mitteilt, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. Das muss bereits in der Einladung geschehen. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit, sich den vollen Fahrpreis oder ein Kilometergeld zurückzahlen zu lassen. Reisen Sie ohne Einladung an, etwa um Ihre Bewerbungsmappe persönlich abzugeben und sich spontan vorzustellen, haben Sie ebenfalls kein Recht auf die Übernahme Ihrer Fahrtkosten.

Empfehlenswert ist dann folgendes Vorgehen: Sammeln Sie die Belege über solche Fahrtkosten. Wenn Sie mit dem Auto zum Vorstellungsgespräch unterwegs waren, erstellen Sie einen Eigenbeleg. Schreiben Sie das Datum und den Zweck der Fahrt sowie den Anfangs- und Zielpunkt auf ein Blatt Papier. Auch die gefahrenen Kilometer (einfache Entfernung mal zwei) sollten Sie sich notieren und dieses Blatt auch mit dem aktuellen Datum versehen und unterschreiben.

Falls Sie arbeitslos gemeldet sind, versuchen Sie, eine Kostenerstattung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Zustimmen wird sie vor allem dann, wenn sie selbst die Stelle vermittelt hat. In anderen Fällen ist die Kostenerstattung nicht sicher.

In der Regel bekommen Sie die Fahrtkosten erstattet

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Führen Sie genau Buch über Ihre Fahrtkosten
Gina Sanders - Fotolia, Erwin Wodicka

Fallen Arbeitgeber und Arbeitsagentur weg, bleibt Ihnen noch eine dritte Möglichkeit: Machen Sie die gesammelten Belege in Ihrer nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen wirken sich immer dann steuersparend aus, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung, Büromaterial) die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro pro Jahr überschreiten.

Wie groß die Steuerersparnis dann ist, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Rechnen Sie damit, dass Sie auf diese Weise immerhin etwa 20 bis 30 Prozent Ihrer Kosten wieder zurückholen.

Im Übrigen ist es nicht möglich, alle drei zur Kasse zu bitten - den künftigen Arbeitgeber, die Arbeitsagentur und das Finanzamt. Der Fiskus akzeptiert die Fahrtkosten nur dann als Werbungskosten, wenn Sie sie nicht schon anderweitig erstattet bekommen haben.