Ärger um Knöllchen
Wegen Parkverstoß vor Gericht
Ein Mann aus Siegburg ist wegen eines Knöllchens vor Gericht gezogen. Grund: Sein Wagen stand mit Parkscheibe länger als erlaubt auf einem Parkplatz. Zur Frage, wer das Auto dort abgestellt hat, schwieg der Halter. Er wurde vom Amtsgericht Siegburg zu einer Zahlung von 30 Euro Bußgeld verurteilt. Auch das Oberlandesgericht in Köln sah die Zahlung als gerechtfertigt an. Erst die Richter in Karlsruhe sprangen ihm zur Seite: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Fehlen Beweise dürfe nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden, so das Bundesverfassungsgericht.