Weil die Beratung zu teuer war

Paar treibt Baby mit Medikament ab – acht Monate Haft für Ehemann

ILLUSTRATION - 10.04.2024, Sachsen, Leipzig: Ein Schwangerschaftstest zeigt mit zwei Streifen eine Schwangerschaft an. (zu dpa: «Abtreibung: Keine schnelle Neuregelung zu erwarten») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Paar trieb sein Baby mit einem verbotenen Medikament ab (Symbolbild).
dpa, Hendrik Schmidt

Sie hatten kein Geld für eine Beratung.
Deshalb griff ein Ehepaar aus dem schweizerischen Luzern zu einem drastischen Mittel: Es trieb sein Baby mit einem verbotenen Medikament ab. Jetzt ist der Ehemann zu acht Monaten Haft verurteilt worden.

Illegale Abtreibung mit Medikament Cytotec

Ende 2021 merkt das Paar, das ein weiteres Kind auf dem Weg ist, berichtet Blick. Es ist die fünfte Schwangerschaft für die Frau – eine ungeplante. Die beiden machen einen Termin in der Frauenklinik Luzern, um sich über eine Abtreibung zu informieren. Doch für die Beratung sollen sie 800 Franken (rund 820 Euro) aufbringen – für das verschuldete Ehepaar zu viel.

Die zwei entscheiden sich Medienberichten zufolge, den Fötus selbst abzutreiben. Ein Bekannter soll den Vater im Kosovo-Urlaub auf das Medikament Cytotec aufmerksam gemacht haben. Cycotec wird bei Magengeschwüren eingesetzt und in einigen Ländern auch als Abtreibungsmittel benutzt. In der Schweiz ist es allerdings für Abtreibungen verboten.

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Gericht: Paar dachte, Abtreibung sei bei beidseitigem Einverständnis erlaubt

Die Frau schluckt die Tabletten – nach fünf Tagen erleidet sie starke Blutungen. Sie wird notoperiert, der Fötus stirbt. Durch den Klinikaufenthalt fliegt die illegale Abtreibung auf. Bis zur zwölften Woche ist eine Abtreibung in der Schweiz legal. Laut Anklageschrift befand sich die Schwangere aber zwischen der 16. und 20. Woche.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine achtmonatige Freiheitsstrafe für den Vater: Er habe die Gesundheit seiner Frau und das Leben des Kindes durch die Medikamente bewusst aufs Spiel gesetzt. Das Luzerner Kriminalgericht kommt der Forderung nach: Der Mann und die Frau seien davon ausgegangen, bei beidseitigem Einverständnis zur Abtreibung berechtigt gewesen zu sein –ein „vermeidbarer Rechtsirrtum“. (bst)