Prozessauftakt am Landgericht Wuppertal

Stiefsohn soll 63-Jährigen mit Messer und Bademantelgürtel getötet haben

Ein 39-jähriger Deutscher steht seit heute vor dem Wuppertaler Landgericht. Er soll im März dieses Jahres seinen Stiefvater umgebracht haben.

„Messer komplett in den Oberkörper eingedrungen“

Zuvor gab es offenbar einen Streit in der Wohnung des 63-jährigen Stiefvaters und der Mutter des Angeklagten. Dort kam der 39-Jährige immer wieder unter. Er ist zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Während des Besuchs tranken Benjamin L. und sein Stiefvater größere Mengen Alkohol, so die Anklage. Im Anschluss kam es laut Staatsanwaltschaft zu dem Streit. Helena Salamon-Limberg vom Landgericht Wuppertal erklärt: "Im Zuge dieses Streits soll er einen Gürtel eines Bademantels genommen haben und den hiermit den Stiefvater gewürgt haben und soll zudem ein großes Küchenmesser genommen haben und seinen Stiefvater von hinten mit Wucht in den Rücken gestochen haben, dass das Messer komplett in den Oberkörper eingedrungen sei."

Spielte Alkohol eine Rolle?

Die Klinge des Messers war zwanzig Zentimeter lang. Entweder war die Stichverletzung oder der Angriff mit dem Bademantelgürtel tödlich. RTL WEST Reporter Tobias Janßen hat den Prozess verfolgt. Er sagt nach dem ersten Verhandlungstag: "Während der Verhandlung hat der Angeklagte erklärt, er könne sich an die Stunden vor der Tat und die Tat selber nicht erinnern. Er sei alkoholisiert gewesen. Dass das eine Rolle für den Gedächtnisverlust spielen würde, davon geht der Angeklagte selbst aber nicht aus."

Urteil noch diesen Monat

Bis heute belastet die Witwe des Opfers, also die Mutter des Angeklagten, der Fall. Sie wird im Prozess von einem Nebenklageanwalt vertreten. Carsten Rebber sagt: „Sie ist im Moment noch ziemlich aufgeregt. Sie hat seit der Tat ihren Sohn auch gar nicht mehr gesehen.“ Weiter erklärt der Anwalt: „Sie hat damals nach der Tat die Polizei gerufen, aber letztendlich weiß sie bis zum heutigen Tage nicht, warum ihr Sohn den Stiefvater umgebracht hat.“ Warum der Angeklagte und sein Stiefvater in Streit gerieten ist noch unklar. Im Falle einer Verurteilung erwartet den 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren. Das Urteil soll Mitte August fallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.