Prozess in Duisburg

Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Jahrelang soll die ehemalige Chefin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg zu viel Gehalt bekommen haben. Insgesamt soll sie ein Jahresgehalt von 376.000 Euro bekommen haben. Für die Staatsanwaltschaft unangemessen. Seit heute muss sich die Frau zusammen mit dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Einrichtung vor dem Amtsgericht verantworten.

Prozess platzt vorerst

„Die beiden Angeklagten sollen gemeinsam unangemessen hohe Vergütungen für die Geschäftsführer Tätigkeit bei den Behindertenwerkstätten vereinbart haben. Das soll ihnen auch bewusst gewesen sein. Deshalb sollen sie auch bewusst die Aufsichtsratsentscheidung umgangen haben.", so Rolf Rausch, Sprecher am Amtsgericht Duisburg. Vor drei Jahren werden Rogg und Spaniel erstinstanzlich zu Schadenersatz in Höhe von rund 760.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Im Juni beschäftigt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall. Im jetzigen Verfahren geht es um die strafrechtliche Verantwortung. Heute platzt der Prozess vorerst. Ein Schöffe outet sich als SPD-Mitglied und gilt somit als befangen. Denn: Der Angeklagte Spaniel ist ebenfalls Sozialdemokrat. Wann die Verhandlung neu startet, ist noch unklar. Klar ist: Dann mit neuen Schöffen. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.