Prozess am Landgericht Münster
Darf eine Frau vollverschleiert Auto fahren?
Das war ein sehr ungewöhnlicher Fall heute vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Eine Frau aus Neuss besteht darauf, dass sie während des Autofahrens einen sogenannten Niqab tragen darf. Das ist ein muslimischer Gesichtsschleier. Das verbietet aber die Straßenverkehrsordnung.
„Ich fühle mich bloßgestellt“
Durch den Niqab sind nur die Augen erkennbar. Und genau so erscheint heute Miriam Mohammad vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die 46-jährige Muslimin hat gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Berufung eingelegt. Sie will eine Ausnahmegenehmigung, damit sie so Auto fahren darf. "Ich fahre so, weil ich mich auch einfach bloßgestellt fühle, wenn ich den Niqab ausziehen muss", sagt sie heute im Interview mit RTL WEST.
Urteil: Kein Anspruch auf Befreiung
Unter anderem beruft sich die Klägerin auf das Grundgesetz. In Paragraf 4 ist die Religionsfreiheit geregelt. Dort heißt es unter anderem: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Das Oberverwaltungsgericht entschied dann am Nachmittag: Es gibt keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Gegen die Entscheidung kann Miriam Mohammad aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.