Hosen-Eklat vor Gericht

Mann weigert sich Arbeitskleidung zu tragen und wird gekündigt

Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wurde die Kündigung eines Industriearbeiters aus seinem Job verhandelt. Dem Monteur soll gekündigt worden sein, da er die angeordnete Arbeitskleidung wohl nicht trug. Der Grund nach eigener Aussage: Die Arbeitskleidung sei rot und er möge die Farbe nicht.

Rote Schutzhose ist vorgeschrieben

Der Monteur hatte in einem Industriebetrieb gearbeitet und der schreibt als Arbeitskleidung eine rote Schutzhose vor. Es handle sich dabei um einen einheitlichen Look des Unternehmens. Außerdem sei Rot eine wichtige Signalfarbe. Für Matthäus K. nicht nachvollziehbar. Er ärgert sich schwarz - letzter Ausweg: Klage beim Arbeitsgericht.

Arbeitgeber bekommt erneut Recht

Das Solinger Arbeitsgericht hielt die Kündigung des Mannes in erster Instanz für rechtens. Heute die Berufung am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Das Landesarbeitsgericht urteilt am Nachmittag: Die Kündigung war rechtmäßig, denn die Hose dient zum Schutz der Mitarbeiter.