Kita will nicht für Musik zahlen
Kein Weihnachtsliedersingen wegen GEMA
Singverbot bei der Weihnachtsfeier einer Kita im Münsterland. Die Kids dürfen ihren Lieblingssong „In der Weihnachtsbäckerei“ nicht den Eltern vorführen. Hintergrund: Die GEMA-Gebühren. Da das kleine Weihnachtskonzert als öffentliche Aufführung gilt, soll die Einrichtung zahlen – zumindest in NRW. Eine Beispielrechnung ergibt: Die Kita hätte etwa 150 Euro zahlen müssen.
Politik sieht keinen Handlungsbedarf
Eine Lösung für das musikalische Dilemma gibt es nicht. Zum Beispiel in Bayern gibt es Pauschalverträge für Aufführungen in Kitas. In NRW nicht. Das Familienministerium sieht da aktuell auch keinen Änderungsbedarf. Denn: „Das Singen und Musizieren innerhalb der Einrichtung, beispielsweise mit Hilfe einer Anzahl an vorhandenen Notenbüchern, ist nach hiesiger Auffassung [...] in der Regel gebührenfrei.“.