Beleidigung oder Meinungsfreiheit?

Jurist soll Ministerpräsidentin Schwesig beleidigt haben

Was ist eine Beleidigung und was ist von der Meinungsfreiheit gedeckt? Mit dieser Frage hat sich heute das Amtsgericht Düsseldorf beschäftigt. Denn die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern hatte einen Mann aus der NRW-Landeshauptstadt angezeigt. Er soll Manuela Schwesig beleidigt haben als "Russenliebchen". Der Mann ist selbst Jurist und verteidigt sich heute selbst vor Gericht. „Inhaltlich geht es in den Emails darum, dass der Angeklagte Frau Schwesig vorwirft, einen deutsch-russischen Verein zu unterstützen und damit auch die Politik Putins zu unterstützen. In diesem Kontext bezeichnet der Angeklagte Frau Schwesig unter anderem als 'Russenliebchen' und als 'korrupt'“, so Buket Altiner vom Amtsgericht Düsseldorf. Rechtsanwalt Arndt Kempgens weiß, dass sich auch Juristen mit der Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung schwertun: „Also die Abgrenzung zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und Beleidigung ist wirklich sehr schwimmend. Das ist eine Grauzone. Man muss sagen, die Beleidigung fängt dann an, wenn die Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht und nicht die sachliche Kritik. […] Man muss allerdings auch sagen, die Meinungsfreiheit geht recht weit."

Prozess muss komplett neu beginnen

Im Fall "Russenliebchen" spricht der angeklagte Anwalt heute mehr als eineinhalb Stunden am Stück. Länger als vorerst eingeplant. Weil die Richterin allerdings im Urlaub ist kommt ein Fortsetzungstermin nicht in Frage. Denn ein Fortsetzungstermin hat laut Gesetz innerhalb von drei Wochen stattzufinden. Deshalb muss der Prozess demnächst komplett neu starten.

Unschuldsvermutung gilt weiterhin

Bei einer möglichen Verurteilung wegen Beleidigung, drohen dem Juristen bis zu einem Jahr Haft. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.