"Massiver Sprengstoffvorfall" mit zwölf Verletzten

Stadion-Böllerwerfer muss lange ins Gefängnis!

ARCHIV - 11.11.2023, Bayern, Augsburg: Fußball: Bundesliga, FC Augsburg - TSG 1899 Hoffenheim, 11. Spieltag, WWK-Arena. Ein Fan muss nach einem Böllerwurf behandelt werden. (zu dpa: «Urteil nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel erwartet») Foto: Harry Langer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Verletzte Fans in Augsburg - Sanitäter eilen zur Hilfe.
dpa, Harry Langer

Ungewohnt hartes Urteil für einen Böllerwerfer!
Ein 28-jähriger Fan der TSG Hoffenheim ist am Montag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Grund für die Verurteilung ist ein Böllerwurf während des Bundesliga-Spiels beim FC Augsburg.

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Das ist passiert - das sind die Konsequenzen

Mehrere Minuten musste das Spiel in der Augsburger WWK-Arena am 11. November 2023 nach dem Böllerwurf unterbrochen werden. In dieser Zeit wurden die zwölf verletzten Personen behandelt. Nun gibt es knallharte Konsequenzen für den rücksichtslosen Werfer.

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Der Fan der TSG Hoffenheim wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt – ohne Bewährung! Mit dem Hauptangeklagten standen auch noch drei weitere Komplizen vor Gericht. Sie hatten ihn angestachelt und bei der Tat unterstützt. Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten die drei Mittäter Bewährungsstrafen.

Aber warum war das Urteil so ungewohnt hart?

Terrorangst in Augsburg

Der vorsitzende Richter Christoph Kern hatte zu dem Vorfall eine klare Meinung: „Das war kein normaler Pyrotechnikfall.“ Vielmehr handle es sich um einen „massiven Sprengstoffvorfall“, der 26.000 Menschen im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe.

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Besonders schlimm: Eine Person hat sich von der Pyro-Attacke nicht mehr erholt. Sie wird voraussichtlich ein Leben lang unter einem Tinnitus leiden. Der Täter hatte sich nach einem umfangreichen Geständnis mehrfach entschuldigt und der Person ein Schmerzensgeld gezahlt.

Das Spiel in Augsburg fand damals mit einem 1:1 keinen Sieger. Sowohl auf dem Platz als auch neben dem Platz. (nbo)