Kampf um zweite Filiale geht weiter
Friseurmeister aus Königswinter steht kurz vor dem Ruin
Der Friseurmeister Abdulmecit Cendek aus Königswinter steht vor einer existenziellen Krise. Vor drei Jahren eröffnete er voller Optimismus eine zweite Filiale, nur drei Kilometer entfernt von seinem Hauptgeschäft. Doch was als Expansionsschritt gedacht war, entwickelte sich schnell zum Albtraum. Die Handwerkskammer Köln verweigerte die Eintragung der neuen Betriebsstätte in die Handwerksrolle, weil sie nicht innerhalb von 15 Gehminuten zu erreichen ist. Cendek kann diese Vorschrift nicht nachvollziehen, da er die Strecke in wenigen Minuten mit dem Auto oder der Bahn zurücklegen kann.
Bußgelder und Schließung
Die Verweigerung der Eintragung hatte für Cendek dramatische Konsequenzen. Er erhielt nicht nur zwei Bußgeldbescheide über insgesamt mehr als 14.000 Euro, die ihn schwer belasteten. Schließlich wurde die zweite Filiale sogar geschlossen, was nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Angestellten hart traf. Ein Azubi konnte nicht übernommen werden, und zwei Vollzeitkräfte arbeiten seither nur noch stundenweise. All das hätte nicht passieren dürfen, meint Cendeks Anwalt Ulrich Almers. Er hält die 15-Minuten-Regel für realitätsfern.
Warum 15 Gehminuten?
Die 15-Minuten-Regel der Handwerkskammer hat das Ziel, die Qualität und Sicherheit im Friseurhandwerk zu gewährleisten. Sie soll sicherstellen, dass ein Meister schnell vor Ort sein kann, falls ein Geselle einen Fehler macht oder eine schwierige Situation auftritt, insbesondere bei der Anwendung von chemischen Produkten. So sollen potenzielle gesundheitliche Schäden für die Kunden vermieden werden. Anwalt Almers kritisiert die Verwaltungspraxis der Handwerkskammer. „Selbst wenn der Meister im Laden ist, kann er nicht jeden Fehler sofort verhindern“, argumentiert er.
Ein Hoffnungsschimmer durch das Gericht
Trotz aller Rückschläge gab es für Cendek auch einen kleinen Sieg. Wegen einem der beiden Bußgeldbescheide zog er vor das Amtsgericht Siegburg. Im sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde er freigesprochen. Das Gericht entschied, dass ein Friseurmeister eine Zweigstelle innerhalb eines Kammerbezirks eröffnen darf. Für Cendek war das ein Moment großer Erleichterung. „Es war, als wäre ich nochmal neu auf die Welt gekommen“, erinnert er sich. Doch die Freude währte nur kurz.
Der Kampf geht weiter
Trotz des Freispruchs bleibt die Handwerkskammer Köln bei ihrer Position. Das Urteil des Amtsgerichts hat für sie keine Bindungswirkung, und so bleibt die Handwerksuntersagung für den zweiten Standort bestehen. Für Cendek bedeutet das, dass er weiterhin Miete für eine ungenutzte Filiale zahlen muss, während sich seine Schulden häufen. Doch er gibt nicht auf. Zusammen mit seinem Anwalt will er weiterkämpfen, um seine zweite Filiale doch noch wieder öffnen zu können und seine berufliche Existenz zu retten.