Falsche Polizisten wegen Schockanrufen vor Gericht
Mann überführt in Bochum Telefonbetrüger auf eigene Faust
Martin Ernst sitzt heute den mutmaßlichen Betrügern gegenüber, die er selbst in eine Falle gelockt hat. Olivia R. und Erwin H. müssen sich heute vor dem Amtsgericht Bochum verantworten. Sie sollen mit einem Telefontrick vergangenes Jahr versucht haben 150 000 Euro von Martin Ernst Mutter zu ergaunern. Die damals 83-jährige ist nicht mehr gut zu Fuß. Ihr Sohn dort gerade zu Besuch: Offenbar genau zur richtigen Zeit. Er geht ans Telefon. „Ich habe das Spiel mitgespielt, ja. Ich glaube auch sehr gut. Sonst würden wir hier heute nicht stehen. Es war schon hart, sehr zermürbend. Ich sag mal ältere Menschen, die gehen kaputt und die glauben das auch. Die haben das fast sehr sehr gut rübergebracht. Nur halt bei mir nicht.", so Martin Ernst.
Sohn gibt sich als älterer Mann aus
Der 57-Jährige gibt sich als deutlich älterer Mann aus. Am Telefon behaupten die Betrüger von der Polizei zu sein. Angeblich hätte seine Nichte einen Fahrradfahrer totgefahren. Jetzt müsse eine Kaution gezahlt werden. Martin Ernst übertreibt: Er erzählt den Anrufern von einem vollen Sparstrumpf und sagt er besitze Goldbarren. Als Treffpunkt zur Übergabe nennt er eine falsche Adresse. An der filmt er den Angeklagten: Die Polizei ist da schon informiert. Wenig später wird der Angeklagte festgenommen. Vor Gericht behauptet Erwin H. nie eine Schule besucht zu haben. Verwandte des Deutschen seien in der Vergangenheit schon wegen Schockanrufen verurteilt worden. Über den Angeklagten gelangen die Ermittler zu Olivia R.. Beide sagen heute aus: Aber im Gerichtssaal wird es lauter. Denn sie sind sich uneinig. RTL WEST Reporterin Carolin Zyber ist bei der Verhandlung dabei: „Mit seiner Aussage belastet Erwin H. die Angeklagte schwer: Sie sei die Strippenzieherin hinter den Trick-Anrufen gewesen. Die Anwälte von Olivia R. sagen: Alles Quatsch. Die Angeklagte sei unschuldig. Zwischen den Familien herrsche Streit".
Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren
Bei einer Verurteilung wegen gewerbs- und bandesmäßigen Betrugs müssen die Angeklagten jeweils mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Das Urteil soll am 15. August fallen.