Polizei fordert Alters-Gutachten
Alters-Check bei Goldketten-Bande
In einer ehemaligen Jugendherberge findet die Polizei Drogen, Handys und vor allem: einige Goldketten. Ein Hinweis darauf, dass es die Tatverdächtigen sind, die nur wenige hundert Meter entfernt ihr Unwesen treiben. Bei der Befragung geben viele von ihnen an, jünger als 14 zu sein. Das kauft ihnen die Polizei nicht ab und beantragt deswegen ein medizinisches Altersgutachten bei der Staatsanwaltschaft.
Masche von Kriminellen
Die Tatverdächtigen scheinen genau zu wissen: wer in Deutschland jünger als 14 Jahre alt ist, kann rechtlich noch nicht bestraft werden. Das sei eine Masche, die altbekannt ist - auch in anderen Bereichen. So Manuel Ostermann von der Bundespolizeigewerkschaft: „Wenn es darum geht, dass die Menschen, die zu uns kommen bei ihrer Identität lügen, die A) bei ihrer Minderjährigkeit strafunmündig sind und B) durch Minderjährigkeit nicht abgeschoben werden können, dann ist das kein Phänomen, das nur begrenzt auftritt. Sondern das ist ein Massenphänomen. Das Ganze passiert mit Wissen und Wollen, weil sie gut vernetzt sind und um unsere Rechtslücke in unserem Land wissen. Deswegen ist es ein strukturiertes Vorgehen und wir müssen als Rechtsstaat darauf eine Antwort haben."