Der Traum vom eigenen Garten. Für Maike Seitz ist er wahr geworden, als er sich 2008 diese Wohnung in Dietzenbach kauft, samt Nutzungsrecht für den Garten. Einen Pool hat er gebaut, eine Terrasse und einen Whirlpool. Herrlich. Jetzt kommt die Baubehörde an und sagt Es muss alles platt gemacht werden, Da müssen wieder Parkplätze hin. Sechs Stück, um genau zu sein. Vor kurzem kam extra ein Mitarbeiter des Magistrats, um sich die Lage der künftigen Stellplätze anzuschauen. „Er ist dann mit seinem Auto etwas hängengeblieben und gut. Ja, es ist halt ziemlich eng“, sagt Seitz.
Doch wenn man diese schmale Gasse überwunden hat, wären dann ja sechs Parkplätze frei.
Niemand anders kann dort parken, weil sie das Nutzungsrecht haben. Und sie haben keine sechs Autos?
„Nein, zum Glück. Oder leider nicht. Wie auch immer. Ich weiß nicht, wie das in der Praxis aussehen soll. Aber gut, es sind halt Bauauflagen. Wenn die Behörde sagt, das muss so sein, dann werden die sich was dabei gedacht haben.“
Etwas verspätet, könnte man meinen, denn der Vorbesitzer der Erdgeschosswohnung hatte den Garten angelegt. Maike Seitz hat das Grundstück so gekauft wie auf diesem Privatvideo von damals zu sehen. Wir versuchen, den Verkäufer darauf anzusprechen, doch leider niemand da. Also fragen wir bei der zuständigen Bauaufsicht in Offenbach nach.
Jetzt war es 15 Jahre Grünfläche. Was hat sich jetzt im letzten Jahr verändert?
„Es gab keine Änderung im letzten Jahr. Vielmehr ist es so, dass seit vielen Jahren verschiedene Anträge gestellt werden seitens der Eigentümer und die Bauaufsicht. Diese prüft auf Nutzungsänderungen und Ähnliches und jetzt einfach dieser Bescheid ergangen ist“, sagt die Pressesprecherin.
Weil die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks neue Anträge gestellt hat, ist aufgefallen, dass der Garten nicht genehmigungsfähig war, wie es auf Amtsdeutsch heißt. Vorschrift ist Vorschrift.
„Die Auflage ist da, diese Parkplätze zu schaffen, ob sie genutzt werden oder nicht“, fügt die Pressesprecherin hinzu.
Eine Möglichkeit wäre noch eine Ablöse zu zahlen 7.000 € pro nicht gebauten Stellplatz, um so den Garten behalten zu können.
Aber das hat die Stadt verneint. Eventuell kann er da noch mal nachfragen, ob es da noch eine Möglichkeit gibt.
Seinen Widerspruch gegen die Vorschrift hat Herr Seitz erst mal zurückgezogen, denn die Aussichten auf juristischen Erfolg seien zu gering. Außerdem übersteigen die Anwaltskosten sein Budget. Denn noch muss er die Wohnung fertig abbezahlen.
„Diese Ungewissheit, die die hat mich wahnsinnig gemacht, die hat mich fertig gemacht. Gesundheitliche Probleme bekommen dadurch. Und ja, es ist halt nicht witzig“, sagt er.
Der Bescheid zum Rückbau ist nun erlassen worden. Doch die Stadt beruhigt Herrn Seitz. Einen schmalen Grünstreifen zwischen Terrassentür und den sechs Parkplätzen. Den dürfte er behalten.